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Hamburg

Hamburg: Christina Block auf Unterhalt verklagt – Hensel fordert Geld


Stephan Hensel fordert Geld
"Da ist nichts geflossen": Christina Block auf Unterhalt verklagt


26.09.2025Lesedauer: 2 Min.
Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher KindesentführungVergrößern des Bildes
Unterhaltsklage vom Vater: Christina Block soll Geld für ihre drei Kinder, die nicht bei ihr leben, zahlen. (Quelle: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)
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Stephan Hensel, der Kindsvater der Block-Kinder, verklagt seine Ex-Frau auf Unterhalt. Ein Verfahren in Dänemark läuft dazu bereits. Nun landet der Fall auch in Hamburg vor Gericht.

Nicht einen Cent habe er bislang bekommen, beschwert sich Stephan Hensel im Gespräch mit t-online. "Frau Block hat für keines der Kinder Unterhalt bezahlt", so Hensel. Schon seit Jahren kämpft Hensel vor einem dänischen Gericht für die Zahlung des Unterhalts. Allerdings mit wenig Erfolg. "Frau Block stellt sich vor dem dänischen Familiengericht als arm wie eine Bürgergeldempfängerin dar", sagt Hensels Anwalt Gerd Uecker zur "Mopo". Laut Hensel sei Block der Offenlegung ihrer Finanzen lange nicht ausreichend nachgekommen.

Seit 2021 leben insgesamt drei der vier gemeinsamen Kinder von ihm und Christina Block in seiner neuen Heimat Dänemark. Die älteste Tochter, damals 15 Jahre alt, hatte das Block-Elternhaus nach Streit mit der Mutter verlassen, um künftig beim Vater zu leben. Dies geschah mit dem Wissen und Einverständnis von Christina Block, so Hensel.

Hensel will Unterhalt für alle drei Kinder

Auch für diese Tochter habe Block keinen Unterhalt gezahlt. "Da ist gar nichts geflossen", sagt Hensel. Die beiden kleineren Kinder waren nach einem Besuch beim Vater verblieben und nicht zur Mutter zurückgekehrt. Auch für sie will Hensel Unterhalt erstreiten.

Da der Lebensmittelpunkt der Kinder in Dänemark ist, wurde 2024 vom Familiensenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden, dass auch dort verhandelt werden müsse und Hamburg nicht mehr zuständig sei. Allerdings: Nach EU-Recht kann bei Unterhaltsfragen auch das Familiengericht am Wohnort des beklagten Elternteils angerufen werden. In diesem Fall also in Hamburg.

Unterhaltsanspruch in Deutschland

Der Wechsel zum Hamburger Gericht hätte noch einen weiteren Vorteil für Hensel und seine inzwischen volljährige, älteste Tochter: Nach dänischem Recht erlischt der Anspruch auf Unterhalt mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs. In Deutschland ist das in der Regel anders, hier müssen die beklagten Elternteile häufig bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder dem Studium zahlen. Dieser Fall trete jetzt für Johanna ein, so Hensel.

Wer überhaupt Unterhalt zahlen muss, haben die ehemaligen Eheleute in einer Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten. So sind Hensel und Block füreinander nicht unterhaltspflichtig. Ein weiterer Passus hält auch fest, dass Hensel selbst nicht unterhaltspflichtig ist. Dieser Fall hatte bis 2021 Bestand, als die Kinder noch bei ihrer Mutter lebten. Und: Die zweitälteste Tochter lebt weiterhin bei der Mutter. Für sie muss Hensel, so die Vereinbarung, nicht zahlen.

Block-Prozess dauert bis 2026

Im umgekehrten Fall gibt es hingegen keinen ausgehandelten Ausschluss. Block müsste also für ihre Kinder zahlen. Der Hintergrund: Hensel habe nach der Trennung über keinerlei Geld verfügt und wäre somit gar nicht in der Lage gewesen, etwas zu zahlen, berichtet er.

Aktuell sehen sich die beiden Ex-Eheleute regelmäßig vor dem Landgericht in Hamburg. Dort wird der Entführungsfall von zwei der vier Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung beauftragt zu haben. Stephan Hensel wurde während der Entführung niedergeschlagen und sitzt als Nebenkläger in dem Prozess, der noch bis zum Frühjahr 2026 dauern soll.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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