Verhandlungstag im Überblick Block-Prozess: Öffentlichkeit erstmals ausgeschlossen

Der Prozess um Christina Block beschäftigt das Landgericht Hamburg weiter. Am Mittwoch wurde erneut ein Zeuge befragt. Die wichtigsten Aussagen im Überblick.
Statt Christina Block hat am Mittwoch ein Zeuge auf der Türseite des Gerichtsaals Platz genommen: Der 62-Jährige ist im Bereich Cybersecurity tätig und stellte sich am 18. Prozesstag zahlreichen Fragen vor dem Hamburger Landgericht.
Im Mammutprozess rund um Block, die unter anderem wegen der mutmaßlichen Beauftragung der Entführung ihrer Kinder vor Gericht steht, kam es dabei zu einem unerwarteten Ereignis. Zum ersten Mal wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Zeuge zeigt sich sichtlich schockiert
Bereits zu Beginn wurde der Zeuge emotional. Mit der Entführung habe er nichts zu tun. Er habe lediglich einen Kontakt weitergegeben. Nach fast 30 Jahren in Deutschland habe ihn der "Beschluss des Gerichts" sehr geschockt, primär eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung.
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Auf die Frage, wen er von den Anwesenden kenne, antwortete der Zeuge, dass er Block, ihren Lebensgefährten Gerhard Delling und den Familienanwalt der Familie Block, Andreas C., kenne. Andreas C. habe er durch den Hamburger Hafenchef Jens Meier im Sommer 2022 kennengelernt.
Wie der Kontakt zu "Cyber Cupula" entstand
Über Andreas C. habe der Zeuge von Block und der familiären Situation erfahren. In diesem Zusammenhang habe er Kontakt zu einem ihm bekannten Richter aufgenommen. Zudem habe er den Kontakt zu David B. hergestellt.
David B. ist der Leiter der israelischen Sicherheitsfirma "Cyber Cupula", die die Kinder mutmaßlich entführte. Der Zeuge habe lediglich die E-Mail-Adresse von David B. weitergegeben. Persönlich habe er ihn anfangs nicht kennengelernt. Seinen Kontakt habe er von einer Person, deren Name im Verlauf des Prozesses eine große Rolle einnahm.
Eine Gefahr für Leib und Leben?
Auf die Frage, wer die Person war, die dem Zeugen den Kontakt zu David B. vermittelte, antwortete dieser entschlossen: Er wolle den Namen nicht verraten, um die Person zu schützen. Der Anwalt des Nebenklägers, Philip von der Meden, wollte sich damit nicht zufriedengeben.
Nach einer kurzen Diskussion im Gerichtssaal beanstandete der Rechtsanwalt des Zeugen die Frage nach dem Namen. Es war erneut von der Meden, der einen Gerichtsbeschluss forderte, um den Namen zu erfahren. Nach kurzer Beratung verkündete Richterin Isabel Hildebrandt, dass die Frage zugelassen werde – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Hildebrandt begründete die Entscheidung des Gerichts damit, dass für die Person Gefahr für Leib und Leben bestehen könnte. Anscheinend handelt es sich um jemanden, der zur "Unit 8200" (Einheit des israelischen Militärnachrichtendienstes) gehört und geschützt werden müsse. Der Rechtsanwalt des Zeugen zeigte sich von der Entscheidung wenig begeistert: Selbst dann, wenn ein Ausschluss der Öffentlichkeit vorliege, werde die Presse konstant informiert.
Dennoch kam es zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Journalisten und Zuschauer mussten den Gerichtssaal verlassen. Erst nach mehr als einer Stunde durften die Besucher wieder in die Räumlichkeiten zurückkehren.
Anschließend waren es IT-Probleme, die die Verhandlung verzögerten. Nachdem auch diese gelöst waren, erklärte Hildebrandt, dass der Zeuge nicht vereidigt werde. Er verließ den Gerichtssaal. Auch Block gab noch eine kurze Stellungnahme ab. Mehr dazu lesen Sie hier.
- t-online-Reporterin vor Ort
