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Hamburg

Hamburg: Schwarzfahrer im ICE erwischt – Haftbefehl stoppt 48-Jährigen


Von Hannover nach Hamburg
Zugfahrt endet für 48-Jährigen in Haft

Von t-online
Aktualisiert am 29.10.2025Lesedauer: 1 Min.
Eine Streife der Bundespolizei am Bahnsteig bei Einfahrt eines ICE (Symbolbild): Gegen den 48-Jährigen lag seit dem Vortag ein Haftbefehl vor.Vergrößern des Bildes
Eine Streife der Bundespolizei am Bahnsteig bei Einfahrt eines ICE (Symbolbild): Gegen den Mann lag seit dem Vortag ein Haftbefehl vor. (Quelle: Bundespolizei)
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Routine-Einsatz im Bahnhof Harburg: Ein Schwarzfahrer wird kontrolliert. Doch die Überprüfung seiner Daten fördert gleich mehrere Probleme zutage.

Was als Schwarzfahren begann, endete mit einer Festnahme: Ein 48-Jähriger ist am Dienstag im Bahnhof Hamburg-Harburg von der Bundespolizei aus einem ICE geholt worden. Der Mann war betrunken, ohne Ticket unterwegs – und wurde per Haftbefehl gesucht.

Der Mann war mit dem ICE von Hannover in Richtung Hamburg unterwegs, als ihn ein Zugbegleiter kontrollierte. Dabei konnte der 48-Jährige weder einen Fahrschein vorzeigen, noch wollte er sich ausweisen. Das Zugpersonal alarmierte daraufhin die Bundespolizei.

Bei der Kontrolle stellen Polizisten einen offenen Haftbefehl fest

Als der Zug in Hamburg-Harburg einfuhr, warteten die Beamten bereits am Bahnsteig. Sie fanden den Mann schnell im Zug und überprüften seine Personalien. Dabei stellte sich heraus: Gegen den 48-Jährigen lag seit dem Vortag ein Haftbefehl vor.

Der wegen Eigentumsdelikten Verurteilte hatte eine geforderte Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro bislang nicht beglichen und hatte sich auch der Strafvollstreckung entzogen. Jetzt hat der Mann noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen, teilte die Bundespolizei mit.

Atemalkoholtest ergab Wert von 3,07 Promille

Die Beamten brachten den Mann zur Dienststelle im Bahnhof. Dort kam ein weiteres Problem ans Licht: Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,07 Promille. Ein Arzt bestätigte dennoch, dass der 48-Jährige gewahrsams- und haftfähig war.

Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er nun seine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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