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Hamburg

Hamburg: Christina Block verliert Sorgerecht – Gericht nennt Begründung


Dänisches Gericht entscheidet
Block verliert Sorgerecht – und darf ihre Kinder nicht mehr sehen


Aktualisiert am 04.11.2025Lesedauer: 2 Min.
Christina Block im Saal des Landgerichts Hamburg (Archivbild): Am Mittwoch steht ihr digitales Tagebuch im Fokus.Vergrößern des Bildes
Christina Block im Saal des Landgerichts Hamburg (Archivbild): Ein dänisches Gericht hat heute eine Entscheidung getroffen, die die Mutter schwer treffen dürfte. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)
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Schwerer Schlag für Christina Block: Am Montag hat ein dänisches Gericht entschieden, dass die Unternehmerin ihre beiden jüngeren Kinder künftig nicht mehr sehen darf.

Es ist entschieden: Christina Block verliert das Sorgerecht an ihren beiden jüngsten Kindern und darf sie in Zukunft nicht mehr sehen. Der Vater der mutmaßlich entführten Kinder hat damit das alleinige Sorgerecht, wie er t-online am Montag bestätigt. Ein dänisches Gericht hat am 3. November gegen 10 Uhr die unwiderrufliche Entscheidung getroffen. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst über das Urteil berichtet.

Konkret ging es um einen Berufungstermin im Sorgerechtsstreit vor dem obersten Gericht in Dänemark. Christina Block hatte gefordert, das Verfahren auszusetzen, um ein kinderpsychologisches Gutachten anfertigen zu lassen. Auch Untersuchungen zu den Eignungen der Eltern wurden gefordert. Block beantragte weiter, freigesprochen zu werden und das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Auch das gemeinsame Sorgerecht sei möglich gewesen und ein Umgangsrecht mit den Kindern, so wie es schon von einem deutschen und dänischen Gericht entschieden wurde.

So begründet das Gericht die Entscheidung

Daraus wird nichts, das dänische Gericht begründet die Entscheidung damit, dass bereits umfangreiches Material vorliege, einschließlich Schulberichte und Kinderinterviews. Eine erneute Untersuchung der Kinder sei schädlich für sie, führt das Gericht aus. Dass die Kinder nach ihrer Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 ablehnend auf ihre Mutter reagierten, die ihre Kinder bei den Entführern in Süddeutschland abholte, könne dem Vater nicht angelastet werden. Die besondere Sicherheitslage und das hohe Konfliktpotenzial der Eltern würden ein geteiltes Sorgerecht nicht möglich machen, urteilen die Richter weiter.

Christina Block zeigt sich von dieser Entscheidung geschockt. "Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark", sagte sie zum "Focus". "Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt." Block macht dem Kindsvater Stephan Hensel schwere Vorwürfe. "Ihm ist es erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren", sagt Block. "Das ist für mich – und vor allem für meine Kinder – furchtbar. Stattdessen ist in Dänemark erneut eine Entscheidung ohne Grundlage einer ausführlichen fachlichen Stellungnahme ergangen."

Block will um Kinder kämpfen

Das Gericht befand die Aufklärung des Falls als ausreichend und kassierte die Berufung von Block. Die Kinder hätten eindeutig erklärt, keinen Kontakt mit der Mutter zu wünschen. Den Kindern müsste Ruhe gewährt werden, erklärten die Richter weiter. Block hingegen gibt sich kämpferisch. "Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen", sagt sie. "Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen."

Inwieweit dieses Urteil Auswirkungen auf den aktuell vor dem Hamburger Landgericht verhandelten Prozess wegen Kindesentführung hat, ist unklar. Christina Block und weitere Angeklagte stehen dort als Angeklagte vor Gericht. Block wird vorgeworfen, die Entführung beauftragt zu haben. Sie selbst weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sich als unschuldig.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bild.de: "Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen" (kostenpflichtig)
  • Schriftliche Urteilsbegründung des Vestre Landsret Dom vom 3. November 2025

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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