Kündigungsrecht für Kunden Klage gegen Parship teilweise erfolgreich
Singles aufgepasst: Nach einer Sammelklage bekommen "Parship"-Mitglieder nun mehr Rechte. Geklagt hatten Verbraucherzentralen.
Im Streit um die Kündigungsmöglichkeiten bei der Vermittlungsagentur Parship hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am Donnerstag sein Urteil verkündet. Laut einer Mitteilung vom Gericht, die t-online gesichtet hat, hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale mit einer Musterfeststellungsklage teilweise Recht bekommen.
Nach der Gerichtsentscheidung werden Vertragsklauseln über automatische Verlängerungen der Mitgliedschaft unwirksam. Das galt unter der Voraussetzung, dass die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft bei Parship sechs bzw. zwölf Monate beträgt. Die automatische Verlängerung ist ein Teil der von Parship verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewesen.
Was sich jetzt bei Parship ändert
Durch das Urteil bekommen die Partnersuchenden bei Parship teilweise bessere Rechte. Trotzdem werden sie nach dem heutigen Urteil kein Anrecht auf eine freie, jederzeitige Kündbarkeit ihrer Parship-Mitgliedschaften haben.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Kunden ihren Vertrag mit Parship jederzeit fristlos kündigen dürfen. Habe ein Kunde das Gefühl, seine Daten seien bei der Vermittlungsagentur nicht mehr in guten Händen, sei ein längeres Festhalten am Vertrag unzumutbar, argumentierte die Verbraucherzentrale, die sich dabei auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch beruft.
Wie es mit der Musterfeststellungsklage lief
Für das Musterfeststellungsverfahren haben der Gerichtsmitteilung zufolge insgesamt mehr als 1.200 Nutzer ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Klageregister angemeldet. Die Anzahl der eindeutigen Nutzer von Parship in Deutschland belief sich bis zum November 2021 auf etwa 470.000.
Bis zur Änderung der Geschäftsbedingungen Anfang 2022 dauerte die Trennung von Parship für zahlende Kunden ziemlich lange. Wer eine sechs- oder zwölfmonatige Premiummitgliedschaft nicht zwölf Wochen vor Ende der Laufzeit kündigte, blieb ein weiteres volles Jahr Mitglied - und zahlte weiter zwischen 60 und 80 Euro pro Monat.
Bereits bei einem mündlichen Termin am 21. September hatte das Gericht angedeutet, dass es diese Form der Vertragsverlängerung für nicht angemessen hält. Nur bei einer 24-monatigen Vertragszeit sei die automatische Verlängerung um ein Jahr zumutbar. In den übrigen Punkten habe die Musterfeststellungsklage wenig Aussicht auf Erfolg, hieß es im September.
- Mitteilung vom Hanseatischen Oberlandesgericht am 26. Oktober 2023: "Musterfeststellungsklage zu Parship-Vertragsbedingungen"
- justiz.hamburg.de: "Musterfeststellungsklage wegen Kündbarkeit von Parship-Mitgliedschaften"
- Material der Nachrichtenagentur dpa
- de.statista.com: "Anzahl der Unique User von parship.de von Mai 2018 bis November 2021"