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Hamburg

Hamburg: Vorwurf der Zwangsprostitution – Angeklagter mit kurioser Ausrede


Prozess in Altona
Vorwurf der Zwangsprostitution: Kuriose Erklärung

Von dpa
Aktualisiert am 14.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Amtsgericht in Hamburg-Altona (Archivfoto): Hier steht ein Mann wegen Zwangsprostitution vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Amtsgericht in Hamburg-Altona (Archivfoto): Hier steht ein Mann wegen Zwangsprostitution vor Gericht. (Quelle: S. Steinach/imago-images-bilder)
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Kann das stimmen? Einem Hamburger wird vorgeworfen, eine Frau monatelang gequält zu haben. Vor Gericht hat er eine erstaunliche Verteidigung parat.

Ein Hamburger, der beschuldigt wird, eine Frau aus Ghana schwer misshandelt und zur Prostitution gezwungen zu haben, hat während seines Prozesses in Hamburg einen ungewöhnlichen Verteidigungsansatz gewählt.

Der 44-Jährige behauptete vor dem Amtsgericht Altona am Montag, unschuldig zu sein und gab stattdessen an, dass sein Zwillingsbruder für die Taten verantwortlich sei. Der Bruder habe mit der Frau zusammengelebt und wäre somit der wahre Schuldige.

Die Frau bestätigte zwar die Existenz des Zwillingsbruders, konnte jedoch aufgrund von bestimmten körperlichen Merkmalen sagen, wer von beiden der Angeklagte ist. Das Gericht will nun weitere Ermittlungen durchführen, um die Identität des Angeklagten zu überprüfen. Es soll geprüft werden, ob die körperlichen Merkmale bereits irgendwo offiziell dokumentiert wurden. Der ursprünglich für nächste Woche geplante Fortsetzungstermin wurde aufgehoben.

Was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwirft

Laut Anklage misshandelte der Angeklagte die Frau, mit der er nach ghanaischem Recht verheiratet war, am 30. August 2020 in der gemeinsamen Wohnung in Altona-Altstadt. Dabei habe er ihr so wuchtig ins Gesicht geschlagen, dass sie eine Fraktur des Augenhöhlenbodens erlitt.

Eineinhalb Jahre lang, von Januar 2021 bis August 2022, soll der Angeklagte die Frau zur Prostitution gezwungen haben. Er begleitete sie demnach zu Terminen mit Freiern in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs. Die Einnahmen soll er fast vollständig für sich behalten haben. Da die Frau über keine Aufenthaltserlaubnis verfügte, drohte er ihr mit einer Anzeige bei der Polizei und damit, ihren zehnjährigen Sohn in Ghana zu töten.

Die Hamburger Justiz hat es nicht das erste Mal mit dem Problem eines Zwillingsbruders zu tun: In einem Prozess um Schüsse im Rotlichtmilieu hatte sich 2016 plötzlich ein Zwillingsbruder des damals 35 Jahre alten Angeklagten aus dem Ausland gemeldet. Die Strafkammer am Landgericht konnte die Zweifel an der Identität nicht ausräumen und verurteilte den Mann nur wegen minderschwerer Delikte.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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