Initative gegen Islamisten Hamburg will Forderung nach Kalifat künftig bestrafen

Nach umstrittenen Islamisten-Demonstrationen in Hamburg plant der rot-grüne Senat härtere Maßnahmen. Worum es geht.
Hamburgs rot-grüner Senat will künftig Forderungen nach einem Kalifat oder der Scharia in Deutschland unter Strafe stellen. Hintergrund sind zwei Demonstrationen von Islamisten in der Hansestadt, die über die Stadtgrenzen hinaus für Empörung sorgten.
Eine entsprechende Initiative brachte Innensenator Andy Grote (SPD) in die Innenministerkonferenz (IMK) ein, wie er am Donnerstag im Innenausschuss der Bürgerschaft mitteilte.
Die Initiative zielt darauf ab, die Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und der Volksverhetzung zu erweitern. "Es soll ermöglicht werden, dass auch der bestraft wird, der zur Beseitigung und Ersetzung der verfassungsmäßigen Ordnung aufstachelt", erklärte Grote. Die Forderung nach einem Kalifat oder der Scharia sei nichts anderes.
Initiative soll Rufe auf Rundgebungen überprüfen
Weiterhin soll geprüft werden, ob Personen, die sich als ethnische oder religiöse Gruppe definieren, wegen Volksverhetzung zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie zum Hass gegen andere Gruppen oder die Mehrheitsgesellschaft aufrufen.
Grote hofft, dass die IMK-Initiative einen Prüfprozess anstößt, bei dem auch andere Länder ihre Überlegungen einbringen können. "Es ist jetzt erst mal die Hamburger Initiative, und wir müssen sehen, dass wir da mehr Kollegen aus den Ländern und des Bundes mit an Bord kriegen."
Ende April und Anfang Mai hatten zwei Kundgebungen aus dem Umfeld der als extremistisch eingestuften Gruppe "Muslim Interaktiv" in Hamburg stattgefunden. Bei der ersten Demonstration wurden Rufe nach einem Kalifat laut. Die zweite Kundgebung fand unter scharfen Auflagen statt, die solche Forderungen untersagten.
Ein Verbot der Versammlungen sei in keinem Fall möglich gewesen, sagte Grote. Dies habe eine rechtliche Prüfung durch die Versammlungsbehörde ergeben. "Es hat weder vom Polizeipräsidenten noch von mir an Ermutigungen gefehlt, zu möglichst weitreichenden Entscheidungen zu kommen. Politisch wäre es zwar der leichtere Weg gewesen." Doch die Grenzen des Rechtsstaats würden für alle gelten – "und erst recht für die Behörden".
Debatte um Versammlungen in Hamburg
Eine Untersagung einer Versammlung wäre nur möglich, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dabei eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist, sagte auch Polizeipräsident Falk Schnabel. Laut Bundesverfassungsgericht seien jedoch auch solche Meinungsäußerungen zulässig, die offensichtlich verfassungsfeindlich sind. Wer daran etwas ändern wolle, könne sich dem nur über das Strafrecht nähern.
Bei der Lagebewertung zu den Versammlungen von "Muslim Interaktiv" durch den polizeilichen Staatsschutz sei man nicht von einem unfriedlichen Verlauf ausgegangen, sagte der Chef des Landeskriminalamts, Jan Hieber. Vielmehr sei man bei "Muslim Interaktiv" erfahrungsgemäß bemüht, keine Straftaten zu begehen. "Eine vierstellige Zahl an Menschen so unter Kontrolle zu halten, wie es bei den Versammlungen abgelaufen ist, das ist schon ungewöhnlich." Dies spreche für den Organisationsgrad der Gruppe.
"Muslim Interaktiv" sei dem Verfassungsschutz seit 2020 bekannt, "zunächst als virtuelle Gruppe", sagte die stellvertretende Leiterin des Hamburger Landesamtes, Anja Domres. Die ersten Demos der Gruppe habe es in Berlin gegeben. "In Hamburg sind uns rund 20 Mitglieder bekannt, die wir zum inneren Zirkel zählen." Hinzu kämen etwa 100 Menschen im Umfeld der Gruppe.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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