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Hamburg

Rolling-Stones-Affäre: Geldstrafe für Ex-Bezirksamtschef in Hamburg


Freikarten unrechtmäßig verteilt
Rolling-Stones-Affäre: Geldstrafe für Ex-Bezirksamtschef

Von dpa, afp
Aktualisiert am 08.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Harald Rösler vor der Verkündung: Der Ex-Bezirksamtsleiter wurde zu einer Geldstrafe verurteiltVergrößern des Bildes
Harald Rösler vor der Verkündung: Der Ex-Bezirksamtsleiter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt (Quelle: Ael Heimken/dpa)
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Mehrere Verantwortliche erhielten zu Unrecht Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzerts im Hamburger Stadtpark 2017 und verteilten sie. Nun fällte das Landgericht ein Urteil in der Affäre.

Nach einem viermonatigen Prozess um die Vergabe von Freikarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 hat das Landgericht am Freitag sein Urteil verkündet. Der ehemalige Chef des Bezirksamtes Nord, Harald Rösler (SPD), wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Rösler muss insgesamt 21.600 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst elf Monate Haft auf Bewährung gefordert. Der 72-Jährige war damals für die Genehmigung des Konzerts im Hamburger Stadtpark zuständig. Das Gericht teilte die Ansicht der Anklagebehörde, dass sich Rösler der Vorteilsannahme und -gewährung schuldig gemacht habe.

Keine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit

Rösler hatte vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Einen Teil davon gab er an Behördenmitarbeiter weiter. Das Konzert der Rockband im Stadtpark war ausverkauft, Tickets waren nur schwer zu bekommen.

Die ursprünglich erhobenen Anklagepunkte der Bestechlichkeit und Untreue hätten nicht nachgewiesen werden können, hieß es. Zusätzlich zu seiner Geldstrafe muss der frühere Amtsleiter laut Urteil jedoch noch einen Betrag von etwa 14.800 Euro zurückzahlen. Dies entspricht dem Gegenwert der 100 Freikarten für das Freiluftkonzert.

Angestellte der Stadt Hamburg bereits verurteilt

Röslers damaliger Stellvertreter wurde zu einer Geldstrafe von 12.100 Euro verurteilt. Für den 50-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 13.200 Euro beantragt. Zwei weitere Beschuldigte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, wurden freigesprochen.

Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten jeweils einen Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Die Anwälte übten scharfe Kritik, die Staatsanwaltschaft habe im Vorfeld des Prozesses zu einseitig ermittelt, Entlastendes nicht gewürdigt. Es sei zudem zu einer öffentlichen Vorverurteilung gekommen. Die Rolling Stones hatten am 9. September 2017 vor mehr als 80.000 Fans im Stadtpark gespielt.

In der Freikarten-Affäre sind bereits zwei hohe Beamtinnen verurteilt worden, ohne dass die Urteile bislang rechtskräftig wurden. Das Amtsgericht Hamburg hatte am 26. August 2021 eine Dezernentin aus dem Bezirksamt Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat zu 120 Tagessätzen von je 115 Euro verurteilt. In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 170 Euro verurteilt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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