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S-Bahnlinie | Trotz Klage: Vorarbeiten für S21 können beginnen


S-Bahnlinie
Trotz Klage: Vorarbeiten für S21 können beginnen

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2022Lesedauer: 1 Min.
S-Bahn HamburgVergrößern des Bildes
Eine Regionalbahn fährt am frühen Morgen in den Hauptbahnhof. (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa)

Die Vorarbeiten für den Bau der neuen S-Bahnlinie 21 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) können wie geplant in diesem Sommer beginnen. Es sei zwar eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingegangen, jedoch kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig mit.

Das Verkehrsministerium in Kiel hatte im März die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses angeordnet. Die Planung für den Hamburger Abschnitt ist bereits seit Januar 2019 rechtskräftig.

Vorgesehen sind nun zunächst Kampfmittelsondierungen, Baufeldräumungen und vorab durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen, wie die Hamburger Verkehrsbehörde mitteilte. Der eigentliche Ausbau der AKN-Strecke A1 zur S-Bahnlinie soll im ersten Quartal nächsten Jahres beginnen. Ab Ende 2025 sollen Fahrgäste zwischen Hamburg-Hauptbahnhof und Kaltenkirchen ohne Umsteigen pendeln können.

Bislang endet die Fahrt der mit Dieselmotoren betriebenen AKN-Züge (Altona-Kaltenkirchen-Neumünster) in Eidelstedt. Nur wenige Bahnen, die über einen zusätzlichen Elektroantrieb verfügen, fahren bis zum Hamburger Hauptbahnhof weiter. Pendler aus Quickborn, Henstedt-Ulzburg oder Kaltenkirchen müssen auf dem Heimweg oft Wartezeiten auf dem Umsteigebahnhof in Kauf nehmen. Die neue S21 soll zwischen Eidelstedt und Quickborn zur Hauptverkehrszeit im Zehn-Minuten-Takt verkehren, zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen alle 20 Minuten.

Von der knapp 34 Kilometer langen Ausbaustrecke liegen nach Angaben des Kieler Verkehrsministeriums 11 Kilometer auf Hamburger Stadtgebiet und 23 Kilometer in Schleswig-Holstein. Zwischen Quickborn und Ellerau, wo die Trasse noch eingleisig ist, soll ein zweites Gleis verlegt werden. Für die Elektrifizierung mit Oberleitungen müssen allein in Schleswig-Holstein 734 Masten und ein Umrichterwerk gebaut werden.

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