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Hamburg

Hamburg: Drei Jahre Haft für tödlichen Drogenmix aus der Spritze


Atemlähmung
Drei Jahre Haft für tödlichen Drogenmix aus der Spritze

Von dpa
21.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Das Eingangsportal zum Strafjustiz-Gebäude am Sievekingplatz: Hier residieren das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg, das nun einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt hat.Vergrößern des Bildes
Eingangsportal zum Strafjustiz-Gebäude am Sievekingplatz: Hier residieren das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg. (Quelle: Eckhard Stengel/imago-images-bilder)
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Im Hamburger Drogenmilieu verabreichte ein Mann einem anderen den Drogenmix, der mit dem Tod endete – dann klaute er den Geldbeutel des Opfers.

Wegen fahrlässiger Tötung, unerlaubten Verabreichens von Betäubungsmitteln und Diebstahls ist ein 48-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts hat der Angeklagte einem 43-Jährigen mit dessen Einverständnis ein Drogengemisch gespritzt. "Jeder weiß, dass das Spritzen von Kokain und Heroin eine hochgefährliche Angelegenheit ist", sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Mittwoch.

Nach der Injektion vor einer Drogeneinrichtung im Hamburger Zentrum am 24. Mai 2022 erlitt der Mann einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Er wurde bewusstlos und starb später. Zeugen sollen den Angeklagten vor einer zu hohen Dosierung gewarnt haben. "Die tödliche Wirkung der Drogenmischung für den Geschädigten beruhte zum einen auf seiner Alkoholisierung, die die drogenbedingte Atemlähmung verstärkte, zum anderen darauf, dass er schon längere Zeit keine Drogen konsumiert hatte", erklärte Wantzen.

Beide Risikofaktoren seien dem Angeklagten nicht bekannt gewesen. Dennoch habe er den Tod des Geschädigten fahrlässig verursacht. Zudem habe der 48-Jährige dem bereits bewusstlosen Mann das Portemonnaie gestohlen. Es enthielt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ausweise und 48 Cent.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert, der Verteidiger hatte dagegen Freispruch beantragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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