Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Sportverein durfte Hamburger NPD-Funktionär ausschließen
Der Verein aus Schleswig-Holstein hatte eine Regel in seine Satzung eingefügt, um sein Mitglied auszuschließen. Dagegen klagte der NPD-Politiker – mehrfach.
Ein Politiker der rechtsextremen NPD ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Ausschluss aus einem Sportverein in Schleswig-Holstein gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde des Hamburger NPD-Landesvorsitzenden Lennart Schwarzbach nicht zur Entscheidung an, wie es am Dienstag mitteilte. Das Vorgehen des Vereins sei nicht zu beanstanden.
Der TuS Appen hatte mehrmals erfolglos versucht, den Politiker auszuschließen, der in die Fußballabteilung eingetreten war. 2018 fügte der Verein aus dem Kreis Pinneberg dann eine neue Regel in seine Satzung ein, wonach Mitglieder extremistischer Organisationen nicht Vereinsmitglieder sein könnten. Die NPD wurde explizit als Beispiel genannt, Schwarzbach wurde 2019 ausgeschlossen.
Hamburger NPD-Funktionär klagte sich durch mehrere Instanzen
Er klagte dagegen in Schleswig-Holstein, hatte aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht in Schleswig sah keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Gegen das Urteil zog er vor das Bundesverfassungsgericht.
Dieses stufte seine Verfassungsbeschwerde nun als unzulässig ein. Ein Verein habe grundsätzlich das Recht, über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern zu bestimmen, erklärte es. Wenn die Satzung extremistischen und rassistischen Bestrebungen entgegentrete, sei das mit Blick auf das Grundgesetz nicht zu beanstanden.
Das Urteil des Oberlandesgerichts sei mit den Grundrechten vereinbar. Es habe zwischen der Vereinsfreiheit und dem Interesse, nicht wegen einer politischen Überzeugung ausgeschlossen zu werden, abgewogen. Bei seiner Entscheidung habe es auch die aktive politische Arbeit Schwarzbachs als Landeschef einbezogen, erklärte das Bundesverfassungsgericht weiter.
- Nachrichtenagentur afp