Diebe bohren sich in Tresorraum Millionen-Einbruch in Haspa-Filiale: Streit um Entschädigung vor Gericht
Sie kamen mit dem Kernbohrer durch die Decke, anschließend legten sie Feuer: Einbrecher machten in Norderstedt eine Millionenbeute. Wer kommt für den Schaden auf?
Mehr als anderthalb Jahre nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt ist der Streit um Entschädigungszahlungen vor Gericht gekommen. In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am Mittwoch ging es um Klagen von drei Kunden. Eine gütliche Einigung gab es vorerst jedoch noch nicht. Eine Entscheidung soll am 14. Juni verkündet werden.
Bei dem Termin am Mittwoch ging es wesentlich um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Wenn das der Fall sei, folge daraus eine Schadensersatzpflicht über die von der Haspa angebotenen 40.000 Euro pro Schließfach hinaus, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Ruholl.
Einbrecher legten Feuer über Haspa-Filiale
Ein 67 Jahre alter Mann verlangt 150.000 Euro zurück. Diesen Betrag hatte er als Bargeld in einem Schließfach in der Norderstedter Filiale deponiert. In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen. Die Angaben zur Höhe des Gesamtschadens gehen weit auseinander. Die Haspa hatte den Schaden auf elf Millionen Euro beziffert, der Anwalt der Kläger spricht von 40 Millionen Euro.
Im August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines großen Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale im Zentrum der an Hamburg grenzenden schleswig-holsteinischen Stadt durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen und hatten etwa die Hälfte der mehr als 1.200 Fächer aufgebrochen. Anschließend hatten die Täter Feuer in der Wohnung gelegt, um Spuren zu verwischen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Einbruch in Norderstedt: Täter weiter flüchtig
Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" brachte die Polizei bisher nicht auf die Spur der Täter.
Das Landgericht hatte in seiner vorläufigen Einschätzung im Januar darauf hingewiesen, dass der Bewegungsmelder keinen Alarm ausgelöst hatte, als sich die Täter im Tresorraum befanden. Aus Sicht der Kammer hätte die Haspa nach einem früheren, ähnlich gelagerten, aber gescheiterten Einbruchsversuch in einer Filiale in Hamburg-Altona Anlass zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherung des Tresorraums in Norderstedt gehabt.
Nach Angaben der Haspa waren die Sicherungssysteme des Tresorraums der Filiale in Norderstedt zum Zeitpunkt des Einbruchs dagegen auf dem aktuellen Stand der Technik. An dieser Einschätzung habe sich auch durch die vorläufige Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Landgericht Hamburg nichts geändert, hatte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg im Januar mitgeteilt.
- Nachrichtenagentur dpa