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Hamburg

Segeberger Forst: Wolfsnachwuchs gesichtet – Wildkamera macht erstes Foto


Erstes Rudel seit 200 Jahren
Seltenes Foto: Wolfswelpen von Wildkamera erfasst

Von dpa, BvB

Aktualisiert am 12.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Wolfswelpen im Segeberger ForstVergrößern des Bildes
Zwei Wolfswelpen: Sie sind auf einem Bild einer Wildkamera zu sehen. (Quelle: -/Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume/dpa/dpa)

Im Segeberger Forst gibt es Tiernachwuchs: Eine Wolfsmutter hat zwei Junge bekommen. Jetzt gibt es zum ersten Mal ein Foto.

Zwei Wolfswelpen im Segeberger Forst sind erstmals in eine Fotofalle getappt. Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt haben die Jungen mit einer Wildkamera erfasst, wie das Umweltministerium mitteilte. Die Welpen sind aktuell etwa acht Wochen alt und werden noch komplett von beiden Elterntieren mit Nahrung versorgt.

Das Foto wurde wohl am 1. Juli geschossen. Dass eine Wolfsmutter Nachwuchs erwartet, war bereits seit Mitte Mai bekannt. Damals erfasste eine Wildkamera die Wölfin "GW2656f" mit deutlich sichtbarem Gesäuge.

Umweltministerium: Wolfsmanagement ist vorbereitet

Seit letztem Jahr gelten zwei Wolfspaare und ein Einzeltier als resident im Gebiet. Das heißt, dass sie seit mindestens sechs Monaten im Segeberger Forst und in der Region Kalübbe leben. Ein zweites residentes Wolfspaar hält sich im Sachsenwald auf. Hiervon ist jedoch noch kein Nachwuchs bekannt.

Das Umweltministerium teilt mit, dass das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement gut aufgestellt sei. In den offiziellen Wolfspräventionsgebieten sollen besondere Zäune Weidetiere schützen.

CDU und Grüne setzen sich dafür ein, den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Am Freitag soll der Gesetzentwurf in den Landtag gebracht werden. Die ganzjährige Schonzeit soll aber weiter gelten. "Wir werden den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufnehmen", heißt es im Koalitionsvertrag der beiden Parteien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • sh-gruene.de: Koalitionsvertrag 2022-2027: Wolfsmanagement (S. 129)
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