Kann leuchten und verletzen Flughafen: Polizei entdeckt Taschenlampe mit versteckter Waffe

Nicht jede Taschenlampe ist, was sie zu sein scheint. Das wissen auch die Sicherheitskräfte des Hamburger Flughafens.
Ein zunächst unscheinbar wirkender Gegenstand hat im Hamburger Flughafen die Sicherheitskräfte dazu veranlasst, die Bundespolizei zu rufen. Weil eine Frau eine verdächtige Taschenlampe in ihrem Gepäck hatte, öffneten die Beamten ihren Rucksack. Und sie lagen richtig: Bei der Lampe handelte es sich um einen gefährlichen Elektroschocker.
Wie die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg schriftlich mitteilt, ging die 31-Jährige am Mittwoch gegen 10.15 Uhr durch die Luftsicherheitskontrolle. Ihr Ziel: Über Amsterdam nach Mexiko fliegen. Bei der Kontrolle dei dann auf dem Röntgenbild ein "verdächtiger Gegenstand" aufgefallen. Deshalb kamen Beamte der Bundespolizei hinzu.
Flughafen Hamburg: Frau muss 500 Euro zahlen
Bei dem Gegenstand handelte es sich um einen Elektroschocker, der sowohl leuchten als auch schocken kann. Gegen die Frau wurde deshalb eine Strafanzeige gestellt. Sie muss eine sogenannte Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zahlen, durfte jedoch weiterreisen. Wieso sie die Waffe bei sich trug, verriet sie nicht.
Die speziellen Elektroschocker gelten nach dem Waffengesetz als verbotene Gegenstände. Sie werden jedoch häufig, wenn auch oftmals illegal, zur Selbstverteidigung erworben und bei sich getragen.
Elektroschocker zur Selbstverteidigung: Wann ist der Besitz legal?
Legal sei der Besitz nur, wenn der Schocker ein sogenanntes PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweist, schreibt Anwältin Christina Glück auf anwalt.de. Ein kleiner Waffenschein sei dann nicht notwendig. "Diese Elektroschocker schalten sich normalerweise nach spätestens 10 Sekunden selbst ab und haben im Vergleich zu nicht zugelassenen Elektroschockern eine sehr geringere Stromstärke", erläutert die Expertin.
Der Drang, sich durch Waffen selbst verteidigen zu können, wächst in Deutschland. Das zeigt auch der Anstieg der bundesweit registrierten kleinen Waffenscheine. Während die Zahl 2016 noch bei rund 470.000 lag, ist sie 2022 bereits auf rund 780.000 angestiegen, zeigt eine Statistik auf statista.com.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg am 17. August 2023
- anwalt.de: "Legale Waffen I Elektroschocker zur Selbstverteidigung I Was ist erlaubt? I Was ist verboten?"
- statista.com: "Anzahl der registrierten kleinen Waffenscheine in Deutschland nach dem Nationalen Waffenregister von 2016 bis 2022"