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Hamburg

Christina Block: Landgericht Hamburg weist Befangenheitsantrag ab


Mutmaßliche Kindesentführung
Block-Prozess: Antrag der Verteidiger abgelehnt

Von t-online
01.08.2025 - 16:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Christina Block zwischen ihren Verteidigern: Heute entscheidet das Gericht, ob sie wie geplant aussagen darf.Vergrößern des Bildes
Christina Block zwischen ihren Verteidigern: Die 52-Jährige muss sich vor Gericht verantworten. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)
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Der Prozess kann weitergehen: Im Verfahren um die gewaltsame Entführung der Kinder von Unternehmerin Christina Block weist das Landgericht einen Befangenheitsantrag ab.

Am Landgericht Hamburg kann der Prozess um die Entführung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block wie geplant fortgesetzt werden. Eine Sprecherin des Gerichts teilte am Freitag mit, dass ein Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter zurückgewiesen wurde.

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Der Verteidiger eines Mitangeklagten hatte den Antrag am dritten Verhandlungstag gestellt, nachdem die Strafkammer zuvor die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte.

Fall Christina Block: Fünf weitere Angeklagte

Block soll zusammen mit einem 63-Jährigen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Laut Anklage wurden die damals zehn und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam aus der Obhut ihres in Dänemark lebenden Vaters geholt und nach Deutschland gebracht.

Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.

In einer mehrstündigen Aussage am 25. Juli bestritt Block die Vorwürfe: "Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben." Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht.

Beschluss: Befangenheitsantrag nicht begründet

Der Verteidiger des 63-Jährigen und weitere Anwälte hatten den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens mit einer größeren Menge neuer Akten begründet, die sie zunächst lesen müssten. Außerdem hatten sie Einsicht in die Akten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Vater der beiden Kinder gefordert.

Ein Befangenheitsantrag sei nur dann begründet, wenn ein Grund vorliege, der geeignet sei, Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, erklärte die Gerichtssprecherin weiter. Über den Befangenheitsantrag entschieden den Angaben zufolge ausschließlich Richter, die nicht von dem Ablehnungsgesuch betroffen waren.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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