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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Amtsgericht Hamburg Freispruch für die "Letzte Generation"
Zum Schluss war die Freude groß. Zwei Aktivisten der letzten Generation sind in Hamburg freigesprochen worden. Auch, weil ihre Aktion nicht geklappt hat.
Manchmal entscheiden Kleinigkeiten, über Verurteilung oder Freispruch. Zwei Aktivisten der "Letzten Generation" handelten klug. Nur, weil sie den Rahmen von Caspar David Friedrichs Gemälde, "Der Wanderer über dem Nebelmeer" nicht berührt hatten, wurden sie vom Amtsgericht Hamburg freigesprochen.
Hätten sie das getan, wäre es versuchte vorsätzliche Sachbeschädigung gewesen. Die ist strafbar. Die beiden Frauen hatten aber nur das Glas des wohl berühmtesten Bildes der Hamburger Kunsthalle mit einer anderen Folie überkleben wollen. Der wertvolle Rahmen war für sie tabu.
Selbst das Bekleben der Folie war ihnen aber nicht gelungen. Besucher zerrten die Aktivisten vom Gemälde weg. Ein Wachmann stellte sich davor. Die Klimaaktivisten brachen den Versuch ab, improvisierten vor dem Bild eine neue, harmlose Aktion.
Der Wachmann hatte die beiden ziemlich schwer belastet. Seiner Ansicht nach, ist er von den beiden Frauen beim Versuch, das Bild zu retten, verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung erhoben. In ganz schlimmen Fällen droht dafür Gefängnis.
Doch allein der Vorwurf ist für die "Letzte Generation" inakzeptabel. Sie halten ihre Aktionen für strikt gewaltfrei. Körperverletzung lehnen sie ab.
Im Gericht stand jetzt Aussage gegen Aussage. Der Wachmann hatte nach der Aktion ziemlich detailliert beschrieben, wie und wo er verletzt worden sein will. Die beiden Frauen wiesen das strikt zurück.
Der Zeuge wirkte nicht überzeugend
Geholfen hat Ihnen ein Video, das sie selber mitgebracht hatten. Das war der Mitschnitt ihrer Aktion in fast voller Länge. Die entscheidenden Szenen waren ungeschnitten. Dort war der Wachmann zu sehen, ziemlich viel Aufregung in der Kunsthalle, Besucher, die das Bild schützten und natürlich die beiden Frauen. Die Körperverletzung war nicht zu sehen. Im Video stand der Wachmann ziemlich unbehelligt vor dem Bild, die beiden Frauen davor und daneben.
Auch vor Gericht wirkte der Zeuge nicht überzeugend, verwickelte sich in Widersprüche. Zum Schluss konnte selbst die Staatsanwaltschaft nicht anders, als auch Freispruch zu plädieren. Das Gericht schloss sich dem an.
Der Versuch, Caspar David Friedrichs Gemälde mit Folie zu überkleben, bleibt somit ungesühnt.
- Reporter vor Ort