Urteil mit Strahlkraft Gericht erlaubt nächtliches Urinieren in die Ostsee

Ein ungewöhnliches Gerichtsurteil erregt Aufsehen: Ein Mann, der sich nachts in der Ostsee erleichterte, sollte ein Bußgeld zahlen. Er weigerte sich – und bekam Recht.
Wer in der Dunkelheit ins Meer uriniert, kann sich künftig wohl gegen eine Strafe wehren. Denn das "Wildpinkeln" in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus dem Sommer 2022.
Eine Streife des Ordnungsamts hatte einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in die Ostsee urinierte – am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand. Das Amt verhängte ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, wegen "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung". Doch der Mann weigerte sich, dieses zu zahlen. Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil berichtet.
Lübeck: Mensch hat dieselben Rechte "wie ein Reh im Wald"
Deshalb kam der Fall vor Gericht, die die vom Ordnungsamt angeführte Belästigung der Allgemeinheit nicht zu erkennen vermochte. Der Mann sei im Schutze der Dunkelheit allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt.
Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern den Rücken zuzukehren.
Dann wird es in der Begründung fast poetisch: "Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee."
- Nachrichtenagentur dpa