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Hamburg

Sylt: Regionalzug aus Hamburg kollidiert mit Einkaufswagen


Strecke vorübergehend gesperrt
Zug nach Sylt kollidiert mit Einkaufswagen

Von t-online, yer

Aktualisiert am 18.11.2023Lesedauer: 1 Min.
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Regionalzug auf dem Weg nach Sylt (Symbolbild): Die Polizei ermittelt. (Quelle: IMAGO/Schoening)
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Auf der Fahrt von Hamburg nach Sylt hat ein Zug einen Einkaufswagen überfahren und mitgeschleift. Der Vorfall führte zu Verzögerungen im Bahnverkehr.

Ein offenbar absichtlich auf die Gleise gelegter Einkaufswagen hat am Freitag für Einschränkungen auf der Bahnstrecke zur Nordseeinsel Sylt gesorgt. Wie die Bundespolizeiinspektion Flensburg mitteilte, überfuhr ein Regionalzug der Linie RE6 auf dem Weg von Hamburg nach Westerland südlich von Heide in Schleswig-Holstein den Einkaufswagen. Der Fahrer leitete eine Schnellbremsung des Zuges ein. Es wurden keine Reisenden verletzt.

Laut einem Polizeisprecher hätte aber Schlimmeres passieren können, da es sich um eine volle Bahn zur Feierabendzeit handelte. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurden Ermittlungen eingeleitet. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: "Wer die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Feuerwehr rückt an und entfernt verkeilten Einkaufswagen

Laut Mitteilung der Polizei wurde der Einkaufswagen mitgeschleift und verkeilte sich unter dem Zug. Einsatzkräfte der Feuerwehr Heide rückten an und entfernten den Einkaufswagen. Anschließend konnte der Zug seine Fahrt in geringem Tempo bis zum Bahnhof Heide fortsetzen. Dort konnten die Reisenden schließlich aussteigen.

Die Bahnstrecke auf dem Weg nach Sylt war laut Polizeiangaben von 17.40 Uhr bis 18.39 Uhr gesperrt.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Flensburg vom 17. November 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
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