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Hamburg

Hamburg: AfD-Verbotsverfahren birgt laut Andy Grote ein hohes Risiko


Mögliches AfD-Verbotsverfahren
"Dann muss man es auch machen"

Von t-online
Aktualisiert am 12.05.2025 - 06:50 UhrLesedauer: 1 Min.
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Andy Grote: Der Innensenator der Hansestadt Hamburg möchte gemeinsam Standards der Bundesländer im Umgang mit der AfD. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn/imago-images-bilder)
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Andy Grote warnt eindringlich vor einem gescheiterten AfD-Verbotsverfahren. Seine Begründung zeigt, wie hoch das Risiko für die Demokratie tatsächlich ist.

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) positioniert sich klar in der AfD-Verbotsdebatte: "Wenn eine sehr hohe Erfolgsaussicht besteht, sage ich klar: Dann muss man es auch machen", sagte der erst kürzlich wiedergewählte Senator im Interview mit dem "Hamburger Abendblatt". Gleichzeitig warnt er vor einem Scheitern, das ein "Konjunkturprogramm für die AfD" wäre.

Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet Grote als "gravierend". Aktuell ist die Entscheidung wegen einer AfD-Klage ausgesetzt.

Gerichtliche Bestätigung könnte für AfD-Mitglieder Folgen haben

Für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst könnte eine gerichtliche Bestätigung weitreichende Folgen haben. Grote kündigt an, dass die Bundesländer auf der Innenministerkonferenz im Juni einen "gemeinsamen Standard" im Umgang mit Beamten in der Partei entwickeln wollen.

Der Hamburger Innensenator sieht im Rechtsextremismus "eindeutig die größte Bedrohung" für die deutsche Demokratie. Mit der AfD habe man – bei bestätigter Einstufung – eine gesichert rechtsextremistische Partei, die "in Teilen des Landes schon jetzt die stärkste politische Kraft ist".

Ein Verbotsverfahren wäre laut Grote "eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik" und könnte "erhebliche Teile der Bevölkerung in große Distanz zum politischen System bringen". Er mahnt daher zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument.

Verwendete Quellen
  • Hamburger Abendblatt, E-Paper vom 12. Mai 2025
Transparenzhinweis

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