Nach Eilantrag Erste Fitnessstudios in Hamburg könnten öffnen

Bundesweit leidet die Fitnessbranche unter dem zuletzt eingeführten Teil-Lockdown. Erste Erfolge gab es nun vor Gericht in Hamburg. Eine große Fitnessstudio-Kette könnte demnächst wieder öffnen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Betreiberin mehrerer Fitnessstudios stattgegeben, mit dem diese sich gegen die Schließung wegen des Teil-Lockdowns wehrte. Die im Infektionsschutzgesetz geregelte Generalklausel genüge für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht, urteilten die Richter laut einer Mitteilung vom Dienstagabend.
Anders als im März dieses Jahres, als das Infektionsgeschehen nicht vorhersehbar gewesen war, sei dieses nun erwartbar, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag. Vor diesem Hintergrund könne die Kammer nicht erkennen, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen getroffen habe, die es im Infektionsschutzgesetz hätte treffen müssen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gilt nur für die betroffenen Fitness First-Clubs.
Auf Instagram teilte die bekannte Fitnessstudio-Kette ihren jüngsten "Etappensieg" mit, mahnte aber, Geduld zu haben. Die Stadt Hamburg habe Beschwerde eingelegt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Fitness First bereite sich aber bereits auf die Wiedereröffnung der Hamburger Studios vor.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen Instagram-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren Instagram-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Am gleichen Gericht waren zuvor die Eilanträge von Betreibern mehrerer Fitnessstudios und eines Tattoostudios abgelehnt worden, die sich nach dem neuen Teil-Lockdown gegen ihre Schließung wehrten. Damit waren andere Kammern befasst. Es sei davon auszugehen, dass die Maßnahme einen spürbaren Beitrag zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus leiste, hieß es in diesen Fällen.
Keine Erfolge für Fitnessstudios im Saarland
Auch im Saarland hatten Fitnessstudios mit Eilanträgen versucht, eine Wiedereröffnung zu ermöglichen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Anträge mehrere Inhaber jedoch zurück. Die Schließung von Fitnessstudios oder von Sport- und Freizeiteinrichtungen sei geeignet, um den Anstieg der Neuinfektionen zu verlangsamen, teilte das Gericht in Saarlouis mit.
Bei körperlicher Anstrengung sei der verstärkte Ausstoß "von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios eine größere Zahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkomme. Die vorübergehende Untersagung des Betriebs sei daher verhältnismäßig.
- Nachrichtenagentur dpa