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Hamburg

Hamburg: Corona-Testpflicht an Schulen entfällt für Geimpfte und Genesene


Ab sofort
Testpflicht an Schulen entfällt für Geimpfte und Genesene

Von t-online, EP

04.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Schülerin hält einen Corona-Test in der Hand (Symbolbild): Zuvor ist die Maskenpflicht in den Schulen aufgehoben worden.Vergrößern des Bildes
Eine Schülerin hält einen Corona-Test in der Hand (Symbolbild): Zuvor ist die Maskenpflicht in den Schulen aufgehoben worden. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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Die Corona-Maßnahmen in Hamburg werden Stück für Stück gelockert. Das betrifft auch die Schulen. Für einen Teil der Schülerschaft wird die Testpflicht aufgehoben.

In Hamburg müssen sich Schüler, die mindestens zweimal geimpft sind, in Schulen nicht mehr auf das Coronavirus testen. Das erfuhr t-online durch einen Elternbrief einer Hamburger Grundschule. Die zuständige Behörde bestätigte dies. Auch für Genesene fällt demnach die Testpflicht weg.

Dabei gilt als genesen, wer innerhalb der vergangenen 90 Tage an Corona erkrankt ist. Dies muss mit einem PCR-Ergebnis nachgewiesen werden. Als geimpft gelte, wer zwei Impfungen erhalten habe, heißt es in dem Brief an die Sorgeberechtigten der Schüler.

Schüler müssen Nachweise vorlegen

"Die Schulbehörde kommt nach sorgfältiger Überprüfung der Gerichtsentscheidung jetzt zu dem Schluss, dass die Testpraxis an den Hamburger Schulen sofort entsprechend geändert werden soll", heißt es seitens der Behörde.

Für die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung reicht laut Behörde auch ein Nachweis in der Corona-App auf dem Smartphone. Die Schulen sind nur angehalten, die Eltern entsprechend zu informieren.

Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Pflicht, sich zweimal innerhalb einer Woche auf das Coronavirus zu testen. "Verweigern Schüler eine Selbsttestung, werden sie zu schulischen Präsenzangeboten nicht zugelassen und müssen das Schulgelände verlassen", so schreibt es der Hygieneplan für Schulen in der Hansestadt vor.

Verwendete Quellen
  • Elternbrief einer Hamburger Schule
  • Anfrage an die Schulbehörde Hamburg

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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