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Hamburg

Hamburg: 16-Jährige starb an Überdosis – Geldstrafe für den Dealer


Ecstasy
16-Jährige starb an Überdosis – Geldstrafe

Von afp, dpa
Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg (Symbolbild): Das Mädchen starb, nachdem sie die Drogen eingenommen hat.Vergrößern des Bildes
Ein Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg (Symbolbild): Das Mädchen starb, nachdem sie die Drogen eingenommen hat. (Quelle: BODE/imago-images-bilder)
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Er soll ihr die Drogen beschafft haben, an denen sie starb. Die zweite Pille war tödlich – der Beschaffer kommt mit einer Geldstrafe davon.

Weil ein 22-Jähriger Ecstasy-Tabletten an eine 16-Jährige übergeben hat, ist er vom Amtsgericht Hamburg-Harburg zu einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt worden. Das Geld soll der Mann an eine Einrichtung für Suchtgeschädigte zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die 16-Jährige war kurz nach der Einnahme der Droge gestorben.

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Eine der beiden Minderjährigen bat den Angeklagten rund eine Stunde später um eine weitere Tablette. Diese gab der Angeklagte ihr auch. Kurz darauf starb die 16-Jährige an einer sogenannten Hyperthermie – einer Überwärmung, die durch die Einnahme der Tabletten verursacht wurde. Die Schuld an dem tragischen Tod war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es handele sich um eine eigenverantwortliche Selbstschädigung, sagte der Sprecher.

Nach der zweiten Ecstasy-Pille war es zu spät

Die 16-Jährige sei nicht ganz unerfahren mit Drogen gewesen. Sie habe die Tabletten aus eigenem Antrieb nehmen wollen und den Angeklagten gedrängt, ihr die zweite zu geben, hieß es. Dieser habe erst noch versucht, sie davon abzubringen, was das Schöffengericht zu seinen Gunsten wertete. Nach Einnahme der zweiten Tablette hätte das Mädchen auch bei einer schnelleren Alarmierung des Rettungsdienstes nicht mehr gerettet werden können, wie eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab.

Neben der Geldbuße verurteilte das Gericht den Angeklagten auch zu regelmäßigen Gesprächen mit der Drogenberatung. Diese muss er laut dem Sprecher über einen Zeitraum von sechs Monaten führen. Der 22-Jährige soll die Tabletten bei einem 21 Jahre alten Mitangeklagten gekauft haben, dessen Verfahren abgetrennt wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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