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Hamburg

Hamburg: Generalstaatsanwaltschaft bündelt Straftaten mit Bezug zu Israel und Hamas


Proteste in Hamburg
Generalstaatsanwaltschaft bündelt Straftaten mit Bezug zu Israel und Hamas

Von t-online, dpa
13.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Pro-Palästina-Demonstration in Duisburg-Hochfeld (Symbolbild): Die Terrororganisation Hamas wird in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt.Vergrößern des Bildes
Pro-Palästina-Demonstration in Duisburg (Symbolbild): Hamburg will Straftaten von Hamas-Unterstützern künftig intensiver verfolgen. (Quelle: Jochen Tack)
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Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zieht sämtliche Vorgänge zu Straftaten mit Bezug zu Israel und der Hamas an sich. Das soll Verfahren vereinfachen.

Straftaten mit Bezug zu Israel und den Terroranschlägen der islamistischen Hamas werden in Hamburg künftig zentral von der Generalstaatsanwaltschaft verfolgt. Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich habe sämtliche entsprechende Vorgänge an sich gezogen, teilte die Justizbehörde mit. "Alle bereits anhängigen und künftigen Verfahren werden gesondert in der dortigen Zentralstelle Staatsschutz erfasst, juristisch gewürdigt und von der Generalstaatsanwaltschaft weiterbearbeitet", hieß es.

Als Beispiele für einschlägige Straftaten nannte die Justizbehörde verbale und tätliche Übergriffe, gewalttätige Auseinandersetzungen und strafbewehrte Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. "Die Zentralstelle befindet sich angesichts der aktuellen Lage in Dauerbereitschaft", hieß es. Sie stehe in ständigem Austausch mit dem Landeskriminalamt und prüfe auch, ob Verfahren unter Umständen an den Generalbundesanwalt abgegeben würden.

Die Polizei in Hamburg ist am Freitagabend in Alarmbereitschaft: Wegen möglicher pro-palästinensischer Proteste ist der Schutz an jüdischen Einrichtungen erhöht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Justizsenatorin Gallina begrüßt Konzentration der Verfahren

Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) begrüßte "ausdrücklich, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Verfahren nun bei sich konzentriert". Sie appellierte an alle Menschen in Hamburg, antisemitische und extremistische Vorfälle anzuzeigen.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts. Sie ist nach Paragraf 145 des Gerichtsverfassungsgesetzes befugt, Vorgänge der untergeordneten Staatsanwaltschaften zu übernehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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