Durchsuchungen Staatsschutz geht gegen radikale Islamisten vor
Eine verbotene Demonstration am vergangenen Wochenende brachte das Fass zum Überlaufen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg nimmt Islamisten ins Visier.
Mit ihren schwarzen und weißen Fahnen, auf denen das islamische Glaubensbekenntnis zu lesen war, zogen sie durch die Straßen – trotz eines Verbotes von pro-palästinensischen Demonstrationen. Palästina-Flaggen waren am vergangenen Samstag in Hamburg sowieso keine zu sehen. Jetzt reagiert die Generalstaatsanwaltschaft: Am Freitagmorgen durchsuchte der Staatsschutz Wohnungen von zwei mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppierung "Muslim-Interaktiv".
Die Beschuldigten stehen laut Generalstaatsanwaltschaft im Verdacht, gemeinsam mit anderen Beteiligten zu der Versammlung am Samstag aufgerufen zu haben. Die Versammlung wurde von Kameraleuten begleitet, die Videos verbreitete "Muslim Interaktiv" über diverse soziale Netzwerke. Die Videos sind hochwertig produziert und strahlen eine durchaus bedrohliche Stimmung aus. Es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei.
Extremismus-Expertin warnt vor "völlig neuer Qualität"
"Muslim Interaktiv" wird der bereits seit 2003 in Deutschland verbotenen Gruppe "Hizb ut-Tahrir" (HuT), zugerechnet, die sich der Wiedereinführung des Kalifats verschrieben hat und der Scharia umfassende Geltung verschaffen will. Die Ausschreitungen zeigten in einer "völlig neuen Qualität", dass auch die Nachfolgeorganisation "Muslim Interaktiv" verboten gehöre, sagte Extremismus-Expertin Claudia Dantschke im Gespräch mit t-online. Lesen Sie hier, warum die verwendeten Flaggen den Sicherheitsbehörden zu denken geben sollten.
Bei den Durchsuchungen am Freitagmorgen wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mehrere Mobiltelefone sichergestellt. Die veröffentlichen Videos dienen laut Justiz dazu, das "Versammlungsgeschehen propagandistisch auszunutzen". Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Die Versammlungsbehörde der Polizei Hamburg hat per Allgemeinverfügung ein Verbot aller nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen, die als pro-palästinensisch gelten, erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde bereits mehrfach verlängert und gilt aktuell bis Sonntag, 5. November.
- Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 3. November 2023
- Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 1. November 2023
- Eigene Recherche