Spezialisten gesucht Behörde bereitet Bergung für Wrack der "Verity" vor
Nach einer Kollision auf offener See sank das Frachtschiff "Verity". Seitdem liegt es auf dem Meeresboden in der Deutschen Bucht. Nun wird der Bund tätig.
Die Bergung des in der Nordsee vor Helgoland im vergangenen Jahr gesunkenen Frachters "Verity" ist in Planung – doch noch sind viele Fragen offen. Die zuständige Behörde bereitet hierfür eine Ausschreibung vor. Die Dauer bis zur Bergung des Wracks hänge von der Ausschreibung und der Auftragsvergabe ab, teilte eine Sprecherin der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Spezialunternehmen sind gefragt, um das Wrack aus 30 Metern Tiefe sicher an die Oberfläche zu bringen.
Eine noch offene Frage ist es, ob das Wrack am Stück oder in Segmenten geborgen werden kann. Ebenfalls spielen Wetterbedingungen eine entscheidende Rolle bei der Bergungsaktion, insbesondere in der aktuellen Jahreszeit, wo Winterstürme vorherrschen. "Deshalb eignet sich das Frühjahr grundsätzlich besser", erklärte die Sprecherin. Für die Bergung ist zudem ein leistungsstarker Kran nötig.
Einen konkreten Zeitraum für die Bergung gibt es demnach aber noch nicht. Dieser soll von den Bergungsspezialisten in Abstimmung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee festgelegt werden.
Eigentümer der "Varity" will gesunkenes Schiff nicht bergen
Der Frachter "Verity" kollidierte am 24. Oktober 2023 südwestlich von Helgoland mit dem Frachter "Polesie". Dabei sank die "Verity". Die Behörden gehen davon aus, dass fünf Seeleute bei dem Unglück ums Leben kamen. Der Kapitän wurde tot geborgen. Vier Seeleute werden noch vermisst. Zwei weitere konnten gerettet werden.
Anders als nach dem Unfall zunächst angekündigt, erklärte der Eigentümer des gesunkenen Schiffes, die Reederei Faversham Ships aus Südengland, die "Verity" nicht bergen zu wollen. Daher muss sich nun die Bundesbehörde um die Bergung des Wracks kümmern.
Auf den Bund könnten hohe Kosten zukommen
Laut internationalen Rechtsvorschriften kann ein Eigentümer seine Haftung für ein Schiff auf eine bestimmte Summe begrenzen. Im Fall der "Verity" liegt diese bei 2,3 Millionen Euro. Kosten bis zu dieser Summe werden von der Versicherung des Eigners getragen; alle weiteren Kosten fallen dem Bund zu Last.
Bereits nach dem Unfall untersuchten Taucher das Wrack und zerlegten Teile davon. Was mit dem Treibstoff im Wrack passiert, ist bisher unklar. Laut Generaldirektion besteht jedoch keine Gefahr eines Austritts: Brennstoffleitungen und Tankentlüftungen wurden nach dem Unglück versiegelt und Behördenschiffe überwachen regelmäßig mögliche Schadstoffaustritte an der Unglücksstelle.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- gdws.wsv.bund.de: Mitteilung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vom 15.12.2023 zur Bergung der "Verity"