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Hamburg

Hamburg: Mord bei fingiertem Drogengeschäft – Messerangreifer verurteilt


Fingiertes Drogengeschäft
Messerangreifer nach Mord an 35-Jährigem verurteilt

Von t-online, afp
30.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand hält ein Messer (Symbolbild): Der ältere Angeklagte stach das Opfer nieder.Vergrößern des Bildes
Eine Hand hält ein Messer (Symbolbild): Der ältere Angeklagte stach das Opfer nieder. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Zwei junge Männer wurden in Hamburg zu langen Jugendstrafen verurteilt. Das Gericht sprach sie schuldig, nachdem ein vorgetäuschtes Drogengeschäft eskaliert war.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen bei einem fingierten Drogengeschäft sind zwei junge Männer vom Landgericht Hamburg zu Jugendstrafen verurteilt worden. Der Haupttäter, ein 20-Jähriger, erhielt eine Strafe von acht Jahren und neun Monaten. Ein 19-jähriger Mitangeklagter wurde zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt.

Das Verbrechen ereignete sich am 20. Januar im Stadtteil Neuallermöhe. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatten die beiden Angeklagten ihr späteres Opfer unter dem Vorwand, Drogen im Wert von 9.000 Euro verkaufen zu wollen, zu einem Treffen gelockt. Vor Ort bedrohten sie jedoch den 35-Jährigen und dessen Begleiter mit einem Messer und forderten das Bargeld.

Opfer stirbt nach Messerangriff

Als die beiden Männer versuchten, sich zur Wehr zu setzen, und Zeugen hinzukamen, eskalierte die Situation. Der jüngere Täter ließ zwar von dem Begleiter des Opfers ab, doch der ältere Angeklagte stach auf den 35-Jährigen ein. Dieser erlag wenige Tage später seinen schweren Verletzungen.

Der 19-Jährige wurde kurz nach der Tat gefasst, während der 20-Jährige einige Tage später von Zielfahndern im schleswig-holsteinischen Geesthacht festgenommen wurde.

Angeklagte legen Revision gegen Urteil ein

Zusätzlich soll der jüngere Täter im Juli des vergangenen Jahres in Hamburg einen Betrunkenen beraubt und ihm mit Wucht gegen den Kopf getreten haben. Das Gericht sprach ihn deshalb auch des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie weiterer Delikte schuldig.

Der Haupttäter wurde des Mordes in Tateinheit mit versuchtem besonders schweren Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Beide Urteile wurden bereits am 19. August gefällt. Die Angeklagten legten Revision gegen die Entscheidungen ein.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur AFP
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