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Hamburg

Hamburg: Mord und Brandstiftung in Barmbek-Nord – lebenslang gefordert


Mordprozess in Hamburg
Mann erstochen und Wohnung angezündet – lebenslang gefordert

Von t-online, dpa
29.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Dem Angeklagten vor Gericht (Archivfoto): Ihm droht wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung eine lebenslange Haftstrafe.Vergrößern des Bildes
Dem Angeklagten vor Gericht (Archivfoto): Ihm droht wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung eine lebenslange Haftstrafe. (Quelle: Ulrich Perrey/dpa)

Ein 34-Jähriger soll lebenslang in Haft, weil er in Hamburg einen Mann getötet und dessen Wohnung angezündet haben soll. Das Urteil soll nächste Woche fallen.

Im Prozess um die Tötung eines Mannes in Hamburg-Barmbek hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Auch die Nebenklage schloss sich diesem Antrag an, wie eine Sprecherin des Hamburger Landgerichts mitteilte. Dem 34-Jährigen wird Mord und besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt.

Nach Angaben der Anklage soll der Mann sein 59-jähriges Opfer zunächst erstochen und anschließend dessen Wohnung in Brand gesetzt haben, um die Tat zu verdecken. Die Feuerwehr hatte demnach die Leiche des 59-Jährigen beim Löschen des Feuers im Stadtteil Barmbek-Nord entdeckt.

Tat motiviert durch verstörende Äußerung

Am Abend des 12. April sollen die beiden Männer zusammen Alkohol konsumiert haben. Laut Anklage äußerte das spätere Opfer gegenüber dem Angeklagten den Wunsch, sich an einem Kleinkind sexuell zu vergehen. Daraufhin soll der 34-Jährige ein Messer aus der Küche geholt, den 59-Jährigen zu Boden gebracht und mehrfach in Kopf und Hals gestochen haben.

Um Spuren zu verwischen, habe der Angeklagte Desinfektionsmittel im Flur sowie in Wohn- und Schlafzimmer verteilt und die Wohnung angezündet. Das Feuer breitete sich in dem Mehrfamilienhaus aus, konnte jedoch gelöscht werden, bevor es weitere Menschenleben forderte.

Festnahme nach drei Tagen

Zielfahnder der Polizei nahmen den 34-Jährigen drei Tage nach der Tat im benachbarten Stadtteil Barmbek-Süd fest. Die beiden Männer sollen sich vor der Tat gelegentlich getroffen und gekannt haben.

Die Schwester des Opfers ist Nebenklägerin in dem Verfahren. Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe. Das Urteil soll laut Gericht am kommenden Dienstag (3. Dezember) verkündet werden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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