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Hamburg

Hamburg: Verdi-Warnstreik – Einschränkungen bei Müllabfuhr, Kitas, Behörden


Demos in der Innenstadt
Warnstreiks haben begonnen: Einschränkungen drohen

Von t-online, dpa, mkr

Aktualisiert am 25.02.2025Lesedauer: 2 Min.
Beschäftigte der Stadt Hamburg bei einem Protestzug: Der nächste Warnstreik im Öffentlichen Dienst steht bevor.Vergrößern des Bildes
Beschäftigte der Stadt Hamburg bei einem Protestzug: Der nächste Warnstreik im Öffentlichen Dienst steht bevor. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Am Dienstag drohen Einschränkungen in Hamburg: Warnstreiks im öffentlichen Dienst beeinträchtigen den Alltag. Mehrere Kundgebungen sind geplant.

Warnstreiks beeinträchtigen am heutigen Dienstag den öffentlichen Dienst in Hamburg. Es kommt zu Verzögerungen, insbesondere bei der Müllabfuhr. Zudem sind Demonstrationen gegen hohe Arbeitsbelastung und unzureichende Rentenregelungen geplant.

Bereits am frühen Dienstagmorgen haben rund 400 Beschäftigte, vor allem von der Stadtreinigung, an einer Kundgebung teilgenommen. Viele seien verärgert, dass die Arbeitgeber noch immer kein Angebot vorgelegt hätten, sagte Thomas Treff, Landesvorsitzender des Beamtenbundes dbb. Er kündigte an, dass auch in der kommenden Woche weitere Aktionen geplant seien.

Einschränkungen durch Streiks in Hamburg

Die Stadtreinigung Hamburg warnte vor möglichen Einschränkungen bei der Müllabfuhr durch den Streik. Die Recyclinghöfe sollen jedoch wie gewohnt geöffnet bleiben.

Neben der Stadtreinigung wurden auch die Beschäftigten der Elbkinder-Kitas zum Warnstreik aufgerufen. Der Beamtenbund dbb und die Gewerkschaft Komba organisierten den Streik. Auch Mitarbeiter der Hafenaufsicht HPA und der städtischen Friedhöfe beteiligen sich daran. Die Beschäftigten legen ihre Arbeit für einen Tag nieder, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Die Gewerkschaften fordern für die Tarifbeschäftigten der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg (TV-AVH) eine Lohnerhöhung von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro pro Monat. Zudem sollen drei zusätzliche freie Tage gewährt werden, für Gewerkschaftsmitglieder sogar vier. Der Tarifvertrag TV-AVH ist Teil der bundesweiten Tarifverhandlungen für Beschäftigte von Bund und Kommunen, die derzeit in Potsdam laufen.

Demonstrationszug durch die Innenstadt

Zusätzlich hat die Gewerkschaft Verdi für den Vormittag weitere Beschäftigte aus Behörden und Landesbetrieben zu einem Warnstreik aufgerufen. Betroffen sind Mitarbeiter, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen.

Ein Demonstrationszug startete am Vormittag um 10 Uhr am Gewerkschaftshaus nahe dem Hamburger Hauptbahnhof und führte bis zur Finanzbehörde am Gänsemarkt. Nach Angaben von Verdi werden rund 1.200 bis 1.400 Teilnehmer erwartet. Auf der zentralen Kundgebung wird unter anderem die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle sprechen.

Belastung im öffentlichen Dienst steigt

Eine zentrale Forderung der Gewerkschaft ist die Einführung eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit für besonders belastete Berufsgruppen. "Die Stadt Hamburg kann sich nicht länger wegducken", erklärte Behle im Vorfeld. "Die Beschäftigten arbeiten seit Jahren am Limit. Es ist höchste Zeit, Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen."

Laut Verdi sind derzeit rund 5.000 Stellen in der Hamburger Verwaltung unbesetzt. Eine Umfrage unter 1.400 Beschäftigten im Herbst 2024 ergab, dass zwei Drittel ihre beruflichen Anforderungen nur noch selten oder gar nicht mehr erfüllen können. 82 Prozent der Befragten halten ihre derzeitige Arbeitsbelastung für nicht dauerhaft tragbar.

Psychische Belastung im Jugendamt

Vor allem Sozialarbeiter und Angestellte in Jugendämtern fordern eine Lösung. "Wir im Jugendamt leisten psychisch belastende Arbeit mit Menschen in prekären Lebenslagen", sagte die Sozialpädagogin Maike Kampf. "Viele von uns wissen nicht, ob sie es gesund in die Rente schaffen."

Seit 2009 fehlt den Hamburger Stadtbeschäftigten eine tariflich geregelte Altersteilzeit. Im Gegensatz zu Kommunalbeschäftigten in anderen Bundesländern fallen sie nicht unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), sondern unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der derzeit keine Regelung für Altersteilzeit vorsieht.

Verwendete Quellen
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