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Hamburg

Blitzer in Hamburg: An diesen Stellen nimmt die Stadt Millionen ein


Eine Straße sticht heraus
Blitzer in Hamburg: Hier mussten Autofahrer am meisten zahlen

Von t-online, pb

13.05.2025 - 13:58 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Tempomessgerät (Symbolbild): Die mit Abstand meisten Blitzer werden in Hamburg betrieben.Vergrößern des Bildes
Blitzer in Hamburg (Symbolfoto): Im ersten Quartal 2025 nahm Hamburg so mehrere Millionen Euro ein. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa)
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Ganz schön umsatzstark: In Hamburg nimmt der Senat Millionen durch seine stationären Blitzer ein. Einige sind besonders fleißig.

Hamburgs stationäre Blitzer haben im ersten Quartal 2025 kräftig geblitzt: Wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Philipp Heißner hervorgeht, summierten sich die Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen auf rund sechs Millionen Euro. Besonders ein Standort stach dabei heraus.

Spitzenreiter unter den Radarfallen ist einmal mehr die Stresemannstraße. Dort sorgten zwei stationäre Anlagen für massive Einnahmen:

  • Stresemannstraße 147: 57.130 Anzeigen, Einnahmen: 2.138.959,39 Euro
  • Stresemannstraße 70: 45.155 Anzeigen, Einnahmen: 1.831.430,19 Euro

Insgesamt ergibt das über 3,97 Millionen Euro – fast 66 Prozent der Gesamteinnahmen aller stationären Blitzer.

Weitere ertragreiche Standorte waren:

  • Neue Elbbrücke (linke Seite): 10.552 Anzeigen, 331.933,17 Euro
  • Stader Straße 24 (zweiter Blitzer): 5.496 Anzeigen, 207.646,28 Euro
  • Finkenwerder Straße/Vollhöfner Weiden: 2.820 Anzeigen, 106.801,58 Euro
  • Tarpenbekstraße 121: 2.217 Anzeigen, 71.675,02 Euro
  • Saarlandstraße 69 (beide Fahrtrichtungen): zusammen 2.712 Anzeigen, rund 101.561 Euro

Nicht alle Verstöße sind in der Auswertung enthalten

Die Einnahmen stehen allerdings nicht immer in direktem Verhältnis zur Zahl der Anzeigen. So brachte etwa ein Blitzer an der Eiffestraße bei nur 189 Verstößen 8.137 Euro, während an der Nordkanalstraße gar keine Anzeige registriert wurde, aber dennoch 220,10 Euro verbucht wurden – etwa durch Nachmeldungen oder vorherige Fälle.

Der Senat weist darauf hin, dass die Einnahmen auch Gebühren und Auslagen enthalten und nicht zwangsläufig aus dem ersten Quartal stammen müssen – viele Bußgelder werden erst später eingezogen. Und: Nicht in der Auflistung enthalten sind die Einnahmen des Senats durch mobile Blitzer.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 28.04.25 und Antwort des Senats (Drucksache 23/250)
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