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Hamburg: Schwangere sticht auf schwangere Freundin ein – jetzt das Urteil


"Ich bringe dich um"
Schwangere sticht auf schwangere Freundin ein – jetzt das Urteil

Von t-online, pb

27.06.2025 - 17:10 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Angeklagte sitzt neben ihrem Verteidiger Hont Hetenyi im Verhandlungssaal des Amtsgerichts St. Georg.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte sitzt neben ihrem Verteidiger Hont Hetenyi im Verhandlungssaal des Amtsgerichts St. Georg. (Quelle: Stephanie Lettgen/dpa)
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Blutige Auseinandersetzung in Horn: Zwei schwangere Frauen geraten aneinander – eine zückt das Messer. Nun kam es zu einem Urteil in dem Fall.

Wegen eines Messerangriffs auf eine gleichaltrige schwangere Frau ist eine 23-Jährige vom Amtsgericht St. Georg zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 5. Juli 2023 vor einem Haus im Stadtteil Horn ihrer Kontrahentin bei einer Schlägerei einen Messerstich ins Bein versetzte. Beide Frauen befanden sich damals im dritten Monat der Schwangerschaft.

Die Richter bewerteten die Tat als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und fahrlässiger Körperverletzung.

Hamburg-Horn: Schwangere stach vor Haustür auf Freundin ein

Die heute 23-jährige Verurteilte hatte den Messerstich bereits zu Prozessbeginn in einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung eingeräumt und sich bei der Verletzten entschuldigt. Beide Frauen sind inzwischen Mütter geworden.

Laut der "Welt" waren die beiden Frauen seit ihrer Kindheit befreundet, doch aufgrund eines Streits am Telefon sei die heute 23-Jährige zu ihrer Freundin gefahren. Dort habe sie während der vor der Haustür stattfindenden körperlichen Auseinandersetzung der Frauen "Ich bringe dich um" gedroht.

Laut der Zeitung sagte die Angeklagte nun vor Gericht aus, dass die Hormone bei dem Vorfall offenbar mit ihr durchgegangen seien. Eine Nachbarin hatte vor Gericht ausgesagt, dass die junge Frau völlig aufgebracht gewesen sei.

Der Anlass des Streits soll eine abfällige Äußerung der Angeklagten über die Familie und insbesondere die Mutter des späteren Opfers gewesen sein. Das Urteil des Amtsgerichts ist laut einem Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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