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Hamburg: Eugen Block veröffentlicht emotionalen Brief


Sorgerechtsstreit seiner Tochter
Große Emotionen: Eugen Block veröffentlicht Brief

Von t-online, tzo

Aktualisiert am 31.05.2025 - 16:07 UhrLesedauer: 3 Min.
Eugen Block mit Tochter Christina (Archivbild).Vergrößern des Bildes
Eugen Block (links) mit Tochter Christina (Archivbild): Die Tochter des Block-House-Gründers kämpft um das Sorgerecht ihrer Kinder. (Quelle: Eventpress/imago-images-bilder)
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Streakhouse-Gründer Eugen Block hat sich mit einem öffentlichen Brief im Sorgerechtsstreit der Hamburger Unternehmerin Christina Block zu Wort gemeldet. Darin wird er emotional.

Mit allen rechtlichen Möglichkeiten kämpft die Hamburger Unternehmerin Christina Block um das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder. Nun hat sich ihr Vater – Block-House-Gründer Eugen Block – emotional an die Öffentlichkeit gewandt.

In einem öffentlichen Brief, der unter anderem dem Magazin "Bunte" vorliegt, heißt es: "Sehr geehrte Leser, viele kennen mich als Gründer der Block Gruppe, als Unternehmer mit Herz und klaren Werten. Heute schreibe ich als Großvater. Und als Mensch, dem mit das Liebste genommen wurde: seine Enkelkinder."

Diese habe er bereits seit August 2021 nicht mehr gesehen, schildert er. "Ohne Ankündigung, ohne Erklärung, ohne Möglichkeit zur Verabschiedung wurden sie aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen", zitiert die "Bunte" weiter. "Was folgte, war eine Zeit des Schweigens, des Suchens, der Ohnmacht – für ihre Mutter, ihre Schwester, für ihre Großmutter Christa und für mich, ihren Großvater."

Eugen Block: "Ich glaube, dass Schweigen in manchen Momenten falsch ist"

Seine inzwischen verstorbene Ehefrau habe sich ebenfalls vehement dafür eingesetzt, ihre Enkelkinder wiederzusehen – dies aber nicht umsetzen können. "Und auch ich trage diese Leere bis heute mit mir", schreibt Eugen Block dazu. "Aber eines darf nie passieren: Dass Kinder von einem Elternteil vollständig entfremdet und der Familie entzogen werden – ohne Rücksicht auf die emotionalen Folgen für die Kinder, ohne Rücksicht auf ihr eigenes Leben."

Er wende sich mit dem Brief an die Öffentlichkeit, "weil ich glaube, dass Schweigen in manchen Momenten falsch ist", heißt es weiter. Er weine oft um seine Enkel und hoffe, "dass sie bald erfahren, wie sehr sie vermisst werden. Und wie sehr sie geliebt sind." Die Familie empfange die Kinder jederzeit mit offenen Armen.

Zum Hintergrund: Die 52-jährige Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette streitet seit Jahren mit ihrem geschiedenen Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngsten ihrer vier gemeinsamen Kinder. Der Ex-Mann lebt mit ihnen in Dänemark.

Die Unternehmerin hatte das Sorgerecht für den heute elfjährigen Jungen und die 14 Jahre alte Tochter. Ende August 2021 waren die Kinder von einem Besuch bei ihrem Vater nicht zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den 51-Jährigen wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt. Anfang Mai hatte Christina Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger bestätigt, dass ein Gericht im dänischen Sonderburg dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen hat.

Christina Block: Auch gegen sie läuft ein Strafverfahren

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Doch im Februar 2024 entschied das OLG, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war nach Angaben der Anwältin unter anderem die Verletzung rechtlichen Gehörs von Christina Block und ihrer beiden Kinder.

Auch gegen die Mutter läuft ein Strafverfahren. Wegen der mutmaßlichen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhob die Hamburger Staatsanwaltschaft Ende April Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte.

Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen. Der Strafverteidiger von Christina Block, Otmar Kury, warf der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor. Der Anwalt beschuldigte die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion.

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