Bei Besuch von König Charles Farbattacke auf Rathaus: 26-Jähriger verurteilt

Orangerote Farbe am Rathaus in Hamburg – und das beim Besuch des britischen Königs Charles. Die Farbattacke vor zwei Jahren hat für einen der nun Täter Folgen. Er wurde verurteilt.
Mehr als zwei Jahre nach dem Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus beim Besuch von König Charles im März 2023 ist ein 26-jähriges Mitglied der damaligen Klimagruppe Letzte Generation (inzwischen: Neue Generation) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach den Aktivisten am Montag wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig und setzte eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro fest – insgesamt 2.100 Euro.
Das Strafmaß bleibt damit im Kern unverändert: Bereits im Januar hatte das Gericht dieselbe Anzahl an Tagessätzen verhängt, damals allerdings mit einem niedrigeren Tagessatz von 25 Euro. Hintergrund ist, dass der Angeklagte zum ursprünglichen Prozesstermin nicht erschienen war und deshalb per Strafbefehl verurteilt wurde. Gegen diesen legte er Einspruch ein – ohne Erfolg. Das Gericht bestätigte die Strafe, passte lediglich die Tagessatzhöhe an das inzwischen gestiegene Einkommen des Mannes an.
Der Klimaschützer hatte im März 2023 gemeinsam mit einer weiteren Person den Eingangsbereich und die Fassade des Hamburger Rathauses mit orangeroter Farbe besprüht - nur einen Tag vor dem Besuch des britischen Königs Charles und der Königin Camilla. Dabei wurde auch eine Passantin von Farbspritzern getroffen. Der Stadt sind durch die Farbaktion laut Staatsanwaltschaft Reinigungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von mehr als 17.000 Euro entstanden, weshalb sie die Aktivisten auf Schadenersatz verklagte.
Hamburg: Angeklagter räumt die Tat ein
Der seit seiner Jugend politisch aktive Angeklagte habe die Tat eingeräumt, sagte eine Gerichtssprecherin. Aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Lage und weil zu wenig gegen den Klimawandel unternommen werde, habe etwas unternehmen wollen. Im Nachhinein sei er sich nicht sicher, ob diese Aktion der richtige Weg gewesen sei.
Der Vorsitzende Richter habe in der Urteilsbegründung Verständnis für die Motive des 26-Jährigen gezeigt, nicht aber für sein Vorgehen. Insbesondere sei das möglichst öffentlichkeitswirksame Beschädigen öffentlicher Plätze in keiner Art und Weise geeignet, dem Klimawandel selbst zu begegnen. Gegen den Angeklagten spreche, dass er bereits wegen Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Klimaprotesten vorbestraft ist. Für ihn spreche sein Geständnis.
Farbspritzer auf Kleidung einer Passantin nicht strafbar
Wegen der Farbspritzer auf der Kleidung einer Passantin wurde der Angeklagte nicht belangt. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Angeklagte die Geschädigte bei seiner Aktion nicht wahrgenommen, geschweige denn bewusst mit Farbe besprüht habe. Vielmehr sei sie außerhalb des Sichtfelds des Angeklagten zufällig in den bei der Aktion entstandenen Farbnebel geraten.
Das habe der Angeklagte auch selbst so erklärt. Er habe erst im Nachhinein mitbekommen, dass auch die Kleidung einer Person getroffen worden sei. Hierfür entschuldigte er sich nach Angaben der Sprecherin in der Hauptverhandlung ausdrücklich, da er dies nie beabsichtigt habe.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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