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Hamburg

Hamburg: Kind stirbt bei Autorennen – kein Mord, aber lange Haftstrafen


Illegales Autorennen
Kind stirbt bei 178 km/h: Gericht verurteilt Raser

Von t-online, afp, dpa
23.07.2025 - 13:47 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Autowracks an der Unfallstelle im Hamburger Stadtteil Billstedt (Archivbild): Mehrere Menschen wurden verletzt, ein Kind starb später im Krankenhaus.Vergrößern des Bildes
Die Autowracks an der Unfallstelle im Hamburger Stadtteil Billstedt (Archivfoto): In 16 Sekunden wurde dabei das Leben einer jungen Familie zerstört. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa)
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Zwei Männer liefern sich ein Rennen mitten in der Stadt. Ein Kind stirbt. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang – doch das Gericht entscheidet anders.

Nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang hat das Landgericht Hamburg zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Die 23 und 25 Jahre alten Angeklagten müssen für sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Ihr Rennen mit weit überhöhter Geschwindigkeit endete in einer Tragödie.

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Die Tat ereignete sich im August vergangenen Jahres auf dem Schiffbeker Weg im Stadtteil Billstedt. Über eine Strecke von rund 570 Metern rasten die beiden mit bis zu 178 Kilometern pro Stunde durch die Stadt – bis einer von ihnen mit hoher Geschwindigkeit gegen ein Auto prallte.

Zwillingskind stirbt nach Kollision

In dem Wagen saß eine Mutter mit ihren zweijährigen Zwillingssöhnen. Als sie auf die Straße einbog, wurde ihr Auto frontal getroffen und auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Einer der Jungen starb noch am selben Abend. Sein Bruder und die Mutter überlebten schwer verletzt.

Das Gericht sprach die Angeklagten wegen der Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung schuldig.

Gericht lehnt Mordvorwurf ab

Einen Mordvorwurf wies die Kammer zurück. "Die beiden Angeklagten sind keine Mörder, weil sie weder mit einem Verletzungs- noch mit einem Tötungsvorsatz handelten", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils lebenslange Haftstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes gefordert. Die Verteidigung sprach sich für deutlich mildere Strafen aus – im Fall eines Angeklagten sogar für eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
Transparenzhinweis

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