Urteil in Hamburg Vater im Schlaf erschlagen – Sohn muss für Jahre in Haft

Ein 20-Jähriger hat seinen Vater in Hamburg mit 16 Hammerschlägen getötet. Das Landgericht sprach von heimtückischem Mord. Die Familie hält dennoch zu dem jungen Mann.
Wegen heimtückischen Mordes an seinem Vater ist ein 20-Jähriger in Hamburg zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Wie das Landgericht Hamburg mitteilte, hatte der Angeklagte seinen 62 Jahre alten Vater im November vergangenen Jahres in dessen Schlafzimmer mit einem Hammer erschlagen – mit insgesamt 16 Schlägen auf den Kopf.
Der junge Mann sei voll schuldfähig gewesen und habe die Tat gestanden, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring bei der Urteilsverkündung. Teile des Verfahrens fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, auch zur Urteilsbegründung waren nur Passagen öffentlich zugänglich.
Hass habe sich lange aufgebaut
Der Angeklagte habe die Tat aus einem tiefen, lange angestauten Hass begangen. Zuvor sei er nicht gewalttätig gewesen: Vor Gericht wurde deutlich, dass der 20-Jährige nie strafrechtlich auffällig war. Er habe "gewissermaßen keiner Fliege etwas zuleide tun können", so die Richterin.
"Das Worst-Case-Szenario wäre für Sie gewesen, wenn er (der Vater) den Angriff überlebt hätte." Dann, so die Befürchtung des jungen Mannes, hätte die Kontrolle des Vaters weiter angedauert – verbunden mit Demütigungen und Tyrannei.
Sohn vermisst seinen Vater nach Mord
Laut Gericht war dem Vater viel an der Fassade einer "Hamburger Vorzeigefamilie" gelegen. Als der Sohn kurz vor der Tat seine Lehrstelle verlor, wagte er nicht, dies mitzuteilen – aus Angst vor Bloßstellung. "Wie um Himmels willen konnten Sie es schaffen, ihren Vater zu ermorden, aber nicht, sich zu offenbaren und Hilfe zu suchen?", fragte die Richterin.
Unmittelbar nach der Tat stellte sich der Angeklagte freiwillig bei der Polizei.
"Er muss jetzt lernen, mit seiner Schuld zu leben"
Trotz der Tat hielt die Familie zu dem jungen Mann. Mutter, Bruder, Onkel und Tante unterstützten ihn vor Gericht. Der Bruder äußerte sogar, er könne die Tat "im Grunde nachvollziehen". Der Onkel trat zwar als Nebenkläger auf, forderte aber nur fünf Jahre Haft – die niedrigste Strafe im Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre beantragt.
Das Gericht entschied sich für Jugendstrafrecht, da der Angeklagte in seiner Persönlichkeitsentwicklung eher einem Jugendlichen entspreche. "Er muss jetzt lernen, mit seiner Schuld zu leben", sagte Meier-Göring. Man hoffe, dass der 20-Jährige später ein freies Leben führen könne – vielleicht sogar mit Musikstudium, was seinem Vater gefallen hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa
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