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Hamburg

Hamburg: AfD-Einstufung als rechtsextrem? Grote warnt vor Konsequenzen


Einstufung als rechtsextrem
Grote warnt: AfD-Urteil könnte Jobs im öffentlichen Dienst kosten

Von t-online, dpa
09.07.2025 - 07:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Andy Grote (SPD)Vergrößern des Bildes
Innensator Andy Grote (SPD) bei einer Rede (Archivbild): Er sieht ein mögliches Verbotsfverfahren der AfD kritisch. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/Archivbild/dpa)
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Hamburgs Innensenator Andy Grote sieht gravierende Konsequenzen, sollte die AfD endgültig als rechtsextremistisch eingestuft werden. Dann stünden Beamte, Waffenbesitzer und Sicherheitsmitarbeiter im Fokus.

Eine richterliche Bestätigung der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung könnte weitreichende Konsequenzen haben: Davon ist Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) überzeugt. Im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft sagte er der Nachrichtenagentur dpa, in diesem Fall müsse geprüft werden, "ob Mitglieder dieser Partei noch im öffentlichen Dienst beschäftigt werden könnten".

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Auch bei waffenrechtlichen Erlaubnissen oder Überprüfungen für Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen seien dann Konsequenzen denkbar.

"Das sind keine marginalen Fragen", betonte Grote. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasse sich bereits mit möglichen Folgen. Ziel sei, "zu einem möglichst einheitlichen Umgang mit der AfD zu kommen, sollte eine richterliche Entscheidung vorliegen", so Grote weiter.

AfD wollte Diskussion verhindern

Hintergrund ist ein Schritt des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die AfD im Mai von einem Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt hochgestuft hatte. Bis zu einer gerichtlichen Überprüfung ruht diese Einstufung jedoch. "Aktuell entfaltet diese Entscheidung und das Gutachten, auf das sich diese Entscheidung stützt, keinerlei rechtliche Wirkung", erklärte Grote.

Die AfD-Fraktion hatte versucht, die Selbstbefassung des Verfassungsausschusses unter dem Titel "Mögliches Parteiverbotsverfahren nach dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz" von der Tagesordnung zu nehmen. Sie scheiterte jedoch. Stattdessen kritisierte die Partei, dass nicht der Innenausschuss zuständig sei. Dort führe ein AfD-Abgeordneter den Vorsitz – was andere Parteien offenbar vermeiden wollten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Krzysztof Walczak, sprach laut dpa von einem "Angriff auf eine Oppositionspartei", der dazu dienen solle, "den Vernichtungs- und Verfolgungsdruck auf die AfD weiter zu erhöhen".

Skepsis gegenüber Parteiverbot

Ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD sieht Hamburgs Innensenator derzeit kritisch. Grote erklärte, er sehe momentan "keine Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren". Auch seine Amtskollegen in anderen Bundesländern teilten diese Einschätzung: Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz "trägt es nicht", so Grote.

"Es geht nicht um das politische Wollen, sondern um die rechtliche Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht", stellte er klar. "Extremismus alleine ist nicht verboten und führt auch nicht zum Verbot."

Gleichwohl verwies Grote auf die Entwicklung der AfD: "Vom Prüffall zum Verdachtsfall hin zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung – wenn das Gericht das bestätigt."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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