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Hamburg

Regelstudienzeit soll für Sommersemester verlängert werden


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Regelstudienzeit soll für Sommersemester verlängert werden

Von dpa
14.01.2022Lesedauer: 2 Min.
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Studierende sitzen bei einer Vorlesung im Hörsaal. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild/dpa)
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Die Regelstudienzeit und somit auch die Bafög-Ansprüche von Hamburgs Studierenden sollen wegen der Corona-Pandemie erneut verlängert werden. Die Wissenschaftsbehörde plane für das laufende Wintersemester eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um ein Semester, sagte ein Sprecher der Wissenschaftsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Es wäre das dann vierte Semester, das wegen der Pandemie nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet und auch für die zeitlich befristete Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) als Null-Semester gezählt würde.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine neue Verordnung des entsprechenden, Ende März auslaufenden Gesetzes vom 8. September 2020. Die rot-grüne Koalition machte bereits deutlich, den Plänen der Behörde folgen zu wollen. "Als Politik leisten wir unseren Beitrag, dass Hamburgs Studierende auch in Zeiten der Pandemie vernünftig durch ihr Studium kommen", sagte die SPD-Wissenschaftsexpertin Annkathrin Kammeyer der dpa. Dafür lägen abhängig von der pandemischen Lage alle Optionen auf dem Tisch.

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"Wir wissen nicht, vor welche pandemischen Herausforderungen uns das kommende Sommersemester stellen wird", betonte die SPD-Politikerin. Deshalb müssten schon jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vorbereitet werden. "Mit einem Bürgerschaftsantrag werden die Regierungsfraktionen die notwendige Verlängerung der Rechtsgrundlage auf den Weg bringen."

Die Abwicklung der Prüfungen werde individuell von den Hochschulen geregelt, sagte ein Behördensprecher. Wann und wo notwendig, könnten die Hochschulen seit Sommer vergangenen Jahres auch digitale Prüfungen datenschutzkonform abhalten. "Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass durch die Pandemie keine Nachteile für Studierende entstehen sollen."

Unterdessen haben die jüngsten 2G-plus-Regeln der Stadt an der Universität dazu geführt, dass die bislang geltenden 2G-Regeln wieder zu 3G gelockert wurden. Als Begründung heißt es in einem Schreiben der Hochschulleitung, dass "nicht davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Studierenden bereits eine Boosterimpfung erhalten haben". Deshalb dürften nun nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder Getestete an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Da die mehr als 40.000 Studierenden der Universität Hamburg in der Regel jünger als 30 Jahre alt sind und die Ständige Impfkommission bei dieser Altersgruppe von der Nutzung des Moderna-Impfstoffs abrät, sind sie bei der Auffrischungsimpfung auf den Hersteller Biontech/Pfizer angewiesen. Doch von dem erreichen nach wie vor zu wenig Impfdosen Hamburg - was wiederum dazu führt, dass sich viele Studierende mit einer Grundimmunisierung unter 2G-plus-Bedingungen täglich testen lassen müssten. Unter 3G-Bedingungen trifft dies nur für die relativ geringe Zahl gänzlich Ungeimpfter zu.

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