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Beschränkungen für Ungeimpfte entfallen


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Beschränkungen für Ungeimpfte entfallen

Von dpa
19.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ungeimpfte können in Hamburg wieder mit beliebig vielen Menschen zusammentreffen. Eine seit Anfang Dezember vergangenen Jahres geltende Kontaktbeschränkung ist in der neuen Corona-Eindämmungsverordnung des Senats, die am Samstag um Mitternacht in Kraft trat, nicht mehr enthalten. Auch die Obergrenzen für Veranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen sind passé. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes, das am Freitag vom Bundestag beschlossen wurde, fehle die gesetzliche Grundlage für diese Einschränkungen, sagte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde.

Ansonsten werden die bisher geltenden Corona-Maßnahmen in der neuen Verordnung fortgeschrieben. Hamburg hatte angesichts der steigenden Infektionszahlen angekündigt, von einer Ausnahmeregelung des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch zu machen und die bisher geltenden Regeln bis zum 2. April zu verlängern.

Eigentlich sieht das neue Gesetz nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Weitergehende Beschränkungen sollen nur noch für "Hotspots" und nach entsprechendem Beschluss der Landesparlamente möglich sein.

Während die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene in Hamburg schon Ende Februar aufgehoben worden waren, galt für Ungeimpfte bisher eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Menschen eines anderen Haushalts. Zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen waren höchstens 500, im Freien maximal 2000 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.

Bis zum 2. April bleibt es in Hamburg bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem im Einzelhandel - ausgenommen Läden des täglichen Bedarfs, wo eine medizinische Maske ausreicht -, bei Sportveranstaltungen vor Publikum, in kulturellen Einrichtungen, bei Volksfesten und in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr.

Darüber hinaus gilt neben der FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten und Hotels, bei körpernahen Dienstleistungen und Prostitutionsangeboten sowie in Krankenhäusern auch das 3G-Zugangsmodell, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Menschen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Im Öffentlichen Personennahverkehr entfällt die 3G-Regel - aber es besteht weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.

3G ohne Maske gilt laut Behörde weiter in Schwimmbädern, Saunen, Fitness- und Yogastudios sowie in den Innenbereichen von Sportanlagen. Und auch beim Tanzen bleibt vorerst alles beim Alten: Zugang nur mit 2G plus - also geimpft oder genesen und zusätzlich aktuell getestet, dann aber ohne Maske.

Wie es ab dem 2. April weitergeht, wird laut Gesundheitsbehörde "bis Ende des Monats unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der pandemischen Lage entschieden".

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