Eilantrag gestellt Gericht kippt Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer
Ein Mann hat in Hamburg gegen die Quarantäne-Pflicht für Einreisende geklagt. Das Gericht hat die verordnete häusliche Isolation nun für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hält die pauschale Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer nach vorläufiger Prüfung für rechtswidrig. Einem Eilantrag einer Privatperson gegen die Coronavirus-Eindämmungsverordnung der Stadt sei deshalb stattgegeben worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Bei dem Antragsteller handele es sich um einen Hamburger, der nach einem mehrwöchigen Aufenthalt aus Schweden zurückgekehrt sei. Seinen Antrag, von der Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne entbunden zu werden, hatte die Stadt abgelehnt.
Laut Eindämmungsverordnung sind alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen verpflichtet, sich unverzüglich für zwei Wochen in häusliche Isolation zu begeben. Ausnahmen sind nur für besondere Berufsgruppen vorgesehen. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, dass er sich in einer abgelegenen Region mit nur wenigen Infektionsfällen aufgehalten habe und somit keinem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt gewesen sei.
Einzelfallprüfung notwendig
"Es kann nach Auffassung der zuständigen Kammer mittlerweile nicht mehr pauschal davon ausgegangen werden, dass alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen ansteckungsverdächtig sind", sagte der Sprecher. Für nicht ansteckungsverdächtige Personen sei deshalb eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Erst am Montag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt. Das Gericht hatte dem Eilantrag eines Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden stattgegeben.
- Nachrichtenagentur dpa