Hamburg Lebenslange Haft für tödliche Schüsse am Lohbrügger Markt
Für tödliche Schüsse auf einen 26-Jährigen in Hamburg-Lohbrügge muss ein 31-Jähriger lebenslang in Haft. Das hat das Landgericht Hamburg am Dienstag entschieden. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass "die zwingend vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe" verhängt werden müsse. Eine andere Strafkammer am Landgericht hatte den 31 Jahre alten Angeklagten im Februar vergangenen Jahres wegen heimtückischen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch bestätigt, aber das Strafmaß aufgehoben (Az.: 5 StR 219/20). In dem Prozess ging es um einen tödlichen Drogenstreit auf dem Lohbrügger Markt im Juni 2019.
Bei Mord wird nach Angaben eines Gerichtssprechers normalerweise eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Nur in wenigen Ausnahmefällen könne es eine Freiheitsstrafe von weniger als 15 Jahren geben. Eine solche Ausnahmesituation habe es in dem vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, begründete der Richter. Der Angeklagte sei "innerlich angespannt und nervös" gewesen. Dies sei jedoch "bei den meisten Tötungsdelikten der Fall" und es könne deshalb zu keiner Strafminderung kommen. Außerdem sei die Situation für den Angeklagten weder aussichtslos noch unverschuldet gewesen. Im ersten Prozess hatte das Landgericht dem Mann zugute gehalten, er habe aus Angst und Verzweiflung überreagiert.
Nach den bestätigten Feststellungen des Landgerichts hatte der Deutsche einem Bekannten einen Drogenlieferanten in den Niederlanden vermittelt. Der Bekannte war mit der Qualität der Ware nicht zufrieden und verlangte von dem Angeklagten die rund 12 000 Euro, die er für die Drogen ausgegeben hatte. Um das Geld einzutreiben, bedrohte er ihn. Bei dem Treffen auf dem Marktplatz am 27. Juni 2019 sollte das spätere Opfer, ein 26-Jähriger, die Forderung durchsetzen. Dazu war er mit zwei muskulösen Helfern, aber unbewaffnet erschienen. Derart unter Druck gesetzt, zückte der Angeklagte eine Pistole und erschoss sein Gegenüber, einen früheren Freund.
Die Verteidigung hatte sich gegen eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit verübt habe, hieß es. Der Bundesgerichtshof lasse in bestimmten Ausnahmefällen zu, dass nach einem Heimtückemord keine lebenslange Haft verhängt werde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert, der das Urteil äußerlich regungslos aufnahm.