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Hamburg

Müll, Wasser, Gehwegreinigung: Hamburg hebt Gebühren 2025 an


Müll, Wasser, Gehwege
Neue Gebühren beschlossen: Was sich 2025 ändert

Von t-online
03.12.2024 - 17:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Müllleute fahren auf einem Wagen der Stadtreinigung (Symbolbild): Zum 1. Januar gilt in Hamburg eine neue Gebührenordnung.Vergrößern des Bildes
Müllleute fahren auf einem Wagen der Stadtreinigung (Symbolbild): Zum 1. Januar gilt in Hamburg eine neue Gebührenordnung. (Quelle: IMAGO/Hanno Bode)

Hamburg hebt zum 1. Januar 2025 einige städtische Gebühren an. Was der Senat am Dienstag genau beschlossen hat – und was das für Bürger bedeutet.

Der Hamburger Senat hat neue Gebühren für städtische Leistungen beschlossen. Ab 2025 kommen auf Bürger in einigen Bereichen deutlich höhere Kosten zu. Teils bleiben die Gebühren dagegen stabil.

Die Gebühren für die Müllabfuhr steigen zum Jahreswechsel um durchschnittlich 5,6 Prozent. Für ein Einfamilienhaus bedeutet das Mehrkosten von 7,20 Euro jährlich. Die Gebühren für Mülltonnen erhöhen sich um 4,8 Prozent. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt künftig monatlich knapp einen Euro mehr – insgesamt 11,88 Euro pro Jahr.

Hamburg: Parkgebühren und Sperrmüll bleiben 2025 gleich teuer

Auch die Entsorgung von Regenwasser über das Sielnetz der Stadt wird zum 1. Januar teurer: Die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser steigen um 4,3 beziehungsweise 3,7 Prozent. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt dafür etwa 9,69 Euro mehr im Jahr.

Beim Sperrmüll und bei Gebühren für Baugenehmigungen von Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren gibt es dagegen keine Erhöhung – auch die Parkgebühren bleiben 2025 gleich, hieß es vom Senat.

Hamburg prüft die städtischen Gebühren jedes Jahr auf Kostendeckung. "Die jährliche Kontinuität der Gebührenüberprüfung und die schrittweise Anpassung ermöglichen es, große Sprünge in den Gebührenhöhen zu vermeiden", sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Bei den Berechnungen für das Jahr 2025 seien höhere Kosten durch die Inflation oder durch Tarifabschlüsse berücksichtigt worden.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Hamburger Finanzbehörde: Pressemitteilung vom 3. Dezember 2024 (per E-Mail)
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