Hamburg Hamburg droht Verkehrschaos: Bahnstreik, Autobahn gesperrt
Zugreisende im Norden müssen sich wegen des Eisenbahnerstreiks weiterhin auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Nachdem nun auch das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main den Streik für rechtens erklärt hat, kann die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihren Ausstand unvermindert fortsetzen. Am Freitag zeigte sich dies wie schon am Donnerstag mit Zugausfällen und Verspätungen im Fern-, Regional- und Nahverkehr, etwa bei der S-Bahn Hamburg. Die Deutsche Bahn reagierte auch am zweiten Streiktag mit einem Ersatzfahrplan. "Wir liegen komplett im Soll", sagte ein Bahn-Sprecher am Morgen.
Im Regional- und S-Bahnverkehr sind bundesweit durchschnittlich 40 Prozent der Züge unterwegs. Dieser Anteil werde auch in Norddeutschland erreicht, bestätigte der Bahn-Sprecher. So fahren in Schleswig-Holstein auf der Strecke zwischen Flensburg bzw. Kiel und Hamburg Züge des RE 7/RE 70 im Zweistundentakt, zwischen Hamburg und Lübeck soll der RE8 stündlich unterwegs sein. Im Fernverkehr hatte die Bahn angekündigt, jeden vierten Zug fahren zu lassen. Am Wochenende könne das Angebot auf 30 Prozent erhöht werden.
In Hamburg drohen am Wochenende jedoch nicht nur auf der Schiene, sondern auch auf den Straßen erhebliche Behinderungen. So sollte am Freitagabend die Autobahn 7 im Nordwesten Hamburgs bis Montagmorgen, 5.00 Uhr, gesperrt werden. Zwischen dem Lärmschutztunnel in Stellingen und dem Dreieck Hamburg-Nordwest werde neu asphaltiert, teilte die Autobahn GmbH mit. Der überregionale Verkehr werde über die A1, die A21 und die B205 umgeleitet. Doch auch auf der A21 wird gebaut, weswegen die Autobahn südlich von Bad Segeberg nur einspurig je Richtung befahren werden kann. Auf der A1 im Südosten Hamburgs sind ebenfalls Staus zu erwarten, weil die Sanierung des Abzweigs Veddels (A255) andauert.
Aber auch die örtlichen Umleitungen im Norden der Stadt dürften überlastet sein, zumal die Geschäfte in Hamburg mit dem ersten verkaufsoffenen Sonntag ohne Corona-Kontaktnachverfolgung locken. Hinzu kommt, dass die U-Bahnlinie U1 zwischen Ochsenzoll und Fuhlsbüttel Nord wegen Gleisbauarbeiten von Freitagabend bis Sonntag, Betriebsschluss, gesperrt ist. Es werde ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, teilte der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) mit.
Die S-Bahn Hamburg - am Freitag auf den Linien S1, S21 und S3 nur im 20-Minuten-Takt unterwegs - kündigte an, den Takt am Wochenende beizubehalten und bei der S3 Langzüge einzusetzen. Gleichzeitig schränkte sie jedoch ein, dass bei der S3 zwischen Neugraben und Stade Busse eingesetzt würden. Gleiches gelte für die S1 zwischen Ohlsdorf und Poppenbüttel sowie zwischen Blankenese und Wedel.
Der Sylt-Shuttle war nach Angaben der Deutschen Bahn wieder nicht von Streikmaßnahmen betroffen, hier wird der Regelfahrplan gefahren. Zwischen Westerland (Sylt) und Niebüll wird überwiegend ein Zweistundentakt mit einer Verdichtung zu den Hauptverkehrszeiten angeboten. Vom Streik ebenfalls nicht betroffen waren die Bahn-Konkurrenten Metronom, AKN und Nordbahn.
Die Lokführergewerkschaft kämpft um mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder. Mit dem auf mehr als fünf Tage angesetzten Streik in der laufenden Tarifrunde bei der Bahn will die GDL ihren Forderungen nach insgesamt 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie einer Corona-Prämie von 600 Euro mehr Nachdruck verleihen. Die Deutsche Bahn hatte ursprünglich eine deutlich längere Laufzeit von rund 40 Monaten angestrebt. Mit dem neuen Angebot hat sie nun 36 Monate in Aussicht gestellt sowie eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro.
Wie schon das Arbeitsgericht hatte auch das Landesarbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die GDL abgelehnt. Die Deutsche Bahn und die GDL hatten insbesondere um eine Klausel gestritten, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG in der Mehrheit ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse diese Klausel leerlaufen, mache aber nicht den gesamten Streikaufruf unwirksam. Die Kammer prüfte am Freitag auch, ob die Lokführer einen illegalen Unterstützungsstreik für die anderen Bahn-Beschäftigten leisten. Schon am Vortag hatte das Arbeitsgericht befunden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind.