Beschwerden und Klagen Verfahren wegen Corona-Maßnahmen häufen sich

Maskenpflicht, Tanzverbot oder das 2G-Modell: Rechtsstreitigkeiten um Corona-Maßnahmen haben den Gerichten auch in diesem Jahr viel Arbeit bereitet. Mehr als 300 Eilverfahren und Klagen sind in Hamburg eingegangen.
In Hamburg müssen sich die Gerichte vermehrt mit Klagen gegen die Corona-Maßnahmen befassen. Im Zusammenhang mit der Pandemie gebe es aktuell beim Verwaltungsgericht fünf offene Eil- und 100 offene Klageverfahren, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf Zahlen vom Freitag. Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seien gegenwärtig zwei Beschwerdeverfahren zu Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts anhängig.
Mehr als 300 Verfahren in Hamburg
Von März bis Dezember 2020 waren insgesamt 162 Eilverfahren und 46 Klageverfahren beim Verwaltungsgericht eingegangen. Im Jahr 2021 sind es bisher 229 Eilverfahren und 105 Klageverfahren. Einen großen Anstieg verzeichnen laut Sprecher die Fälle, in denen es um die Rückforderung von Corona-Soforthilfe geht.
In den Eilverfahren seien in der zweiten Jahreshälfte vor allem die Quarantänepflicht nach einer Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten, die Masken- und Testpflicht in Schulen, die Anwendung des 2G-Modells (Zugang für Geimpfte und Genesene) und das Tanzverbot auf Hochzeitsfeiern zum Streitgegenstand geworden.
- Nachrichtenagentur dpa