Hamburg Verfahren um Verstoß gegen Versammlungsgesetz eingestellt
Das Hamburger Verfahren gegen eine 55-Jährige, die bei einer Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben sollte, ist am Donnerstag eingestellt worden. Die Frau war zuvor per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Sie hatte Einspruch eingelegt, so kam es zum Prozess. Die Geldstrafe muss die Frau nun nicht zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte der 55-Jährigen in dem Prozess am Amtsgericht vorgeworfen, sie habe am 5. Juni 2020 eine Kundgebung zum Tod des Afroamerikaners George Floyd nicht beendet und die Teilnehmer zum Bleiben aufgefordert. Die Polizei hatte die Versammlung zuvor aufgelöst, denn es waren statt der angemeldeten 250 Teilnehmer bis zu 3100 Menschen gekommen. Außerdem sei gegen Corona-Auflagen wie Abstandsregeln und vereinzelt Maskenpflicht verstoßen worden.
Die Demonstration nahe des US-Konsulats wurde nach der Auflösung durch die Polizei aber laut Anklage noch eineinhalb Stunden lang fortgesetzt. Auslöser der Demo war der Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota gewesen.
Das Verfahren gegen die Leiterin der Versammlung wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Frau habe eingeräumt, die Kundgebung nicht beendet zu haben. Vor Gericht habe sie ihr Engagement gegen Rassismus geschildert sowie ihre Wut und Trauer über den Tod von Floyd.
Es seien bei der Kundgebung viele junge Menschen gewesen, die anscheinend das erste Mal bei einer Demonstration dabei gewesen seien, berichtete die Frau nach Angaben des Sprechers. Sie habe es nicht über sich gebracht, die Leute nach Hause zu schicken. Sie sehe sich nicht als Straftäterin. Mehrere Unterstützer hatten sich vor dem Gericht mit Plakaten in der Hand versammelt.