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Hamburg

Rassismus in Hamburger Grundschule: Schulbehörde ermittelt wegen N-Wort


Rassismus in Grundschule?
Schulbehörde ermittelt wegen N-Wort in Rechenaufgabe

Von t-online
Aktualisiert am 11.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Grundschüler sitzen an ihren Tischen in einem Klassenraum (Symbolbild): In Hamburg soll Zweitklässlern ein Arbeitsblatt mit rassistischer Sprache ausgeteilt worden sein.Vergrößern des Bildes
Grundschüler sitzen an ihren Tischen in einem Klassenraum (Symbolbild): In Hamburg soll Zweitklässlern ein Arbeitsblatt mit rassistischer Sprache ausgeteilt worden sein. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Einer Grundschulklasse in Eimsbüttel sollen Arbeitsblätter mit rassistischer Sprache vorgelegt worden sein. Die Hamburger Schulbehörde ist alarmiert.

Die Autorin Jasmina Kuhnke hat einen mutmaßlichen Rassismus-Vorfall an einer Grundschule in Hamburg publik gemacht. Auf ihrem Twitteraccount, wo sich Kuhnke "Quattromilf" nennt, veröffentlichte die Autorin ein Bild, welches ein Arbeitsblatt mit rassistischer Sprache zeigen soll.

"Stell dir vor, es ist 2022, du bist ein Schwarzes Kind, besuchst die zweite Klasse in Hamburg Eimsbüttel und bekommst diese Aufgabe von deiner Lehrerin vorgelegt", schreibt Kuhnke zu dem Bild. Darauf zu sehen ist ein Arbeitsblatt mit dem Titel "Einführung in die Multiplikation". Das Rechenbeispiel arbeitet mit einem rassistischen Ausdruck für Schaumküsse, der das N-Wort enthält. Der Duden empfiehlt, den Begriff "Negerkuss" zu vermeiden und durch Schokokuss oder Schaumkuss zu ersetzen.

Unter dem Tweet mit dem Foto erklärt die vierfache Mutter, dass das Bild keinem ihrer eigenen Kinder vorgelegt worden sei. Sie habe jedoch das N-Wort auf dem Bild zensiert. Es ist davon auszugehen, dass Kuhnke das Bild zugespielt worden ist. Ihrem Twitter-Kanal folgen mehr als 130.000 Nutzer. Kuhnke postet dort häufig zu Antirassismus. Der in der Aufgabe benutzte Begriff gilt als rassistisch. Der Duden empfiehlt, das Wort zu vermeiden und durch Schokokuss oder Schaumkuss zu ersetzen.

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Der Sprecher der Hamburger Behörde für Schule und Bild sagt auf Anfrage von t-online: "Wir haben bislang keine Informationen darüber, an welcher Schule und bei welcher Lehrkraft das passiert sein soll. Daher können wir dem Vorwurf bislang leider nicht konkret nachgehen." Die Behörde habe versucht, über die Autorin Kuhnke weitere Informationen zum Hintergrund des Bildes zu erfahren, was aber bislang nicht möglich gewesen sei.

Schulbehörde: Unterrichtsmaterial nicht regelkonform

"Natürlich ist die Verwendung eines solchen Unterrichtsmaterials nicht regelkonform und nicht zulässig", stellt der Behördensprecher gegenüber t-online klar. "Auch eine fahrlässige, also unbeabsichtigte Nutzung dieses offensichtlich veralteten Materials ist nicht zu entschuldigen." Inwiefern einer Lehrkraft oder einer Schulleitung Konsequenzen nach solch einem Vorfall droht, wurde am Montag nicht klar.

Ein anderer Twitter-Nutzer, der sich "Lamin Aschet" nennt, ordnet das betreffende Arbeitsblatt einem Buch eines Hamburger Schulbuchverlages zu. Der Persen Verlag teilte auf Anfrage von t-online jedoch mit: "Ich habe mir sofort die Druckdaten des Titels, auf den Sie verweisen, angesehen, konnte die Formulierung darin aber nicht finden", schreibt die Teamleiterin der Redaktion Grundschule. Auch in anderen Titeln zum Einmaleins sei keine derartige Passage gefunden worden.

Hamburger Schulen entscheiden selbstständig über Unterrichtsmaterialien

"Es entspricht unserer Überzeugung und Haltung, dass solche Formulierungen nicht mehr verwendet werden dürfen", erklärt die Verlagsmitarbeiterin. "Wir überarbeiten daher bereits seit einiger Zeit unsere Titel vor einem anstehenden Nachdruck, um derartige Formulierungen zu entfernen", heißt es weiter. Diskriminierungs- und vorurteilsfreie Materialien sollten zu tolerantem Denken und Verhalten beitragen.

Auch die Schulbehörde wisse noch nicht, um welches Unterrichtsmaterial es sich handele. "Hamburgs Schulen entscheiden selbstständig über die Verwendung von Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern", so der Sprecher der Schulbehörde. "Selbstverständlich nur im Rahmen der Vorgaben des Grundgesetzes, des Hamburgischen Schulgesetzes und aller anderen rechtlichen Normen." Diskriminierende Sprache dürfe es daher nicht geben.

Die Autorin Jasmina Kuhnke, die das Foto auf Twitter veröffentlichte, war am Montag nicht für t-online zu erreichen. Der Rowohlt-Verlag, bei dem sie veröffentlicht, erklärte gegenüber t-online, dass Kuhnke "aktuell nicht für Anfragen zur Verfügung" stehe.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Hamburger Behörde für Schule und BerufsbildungAnfrage beim Persen Verlag
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