Neben einer Mülltonne Sieben Katzenbabys in Stadtpark ausgesetzt

Wer hat sieben Katzenbabys zum Sterben in einem Park zurückgelassen? Diese Frage stellt sich der Hamburger Tierschutzverein und bittet um Hinweise.
Im Harburger Stadtpark sind sieben Katzenbabys neben Mülltonnen ausgesetzt worden. Das teilte der Hamburger Tierschutzverein (HTV) am Mittwoch mit. Der Vorfall ereignete sich bereits in der vergangenen Woche, am Abend des 20. September.
Den Angaben zufolge seien die Katzenkinder am vergangenen Dienstag gegen 20.30 Uhr Am Kleinen Dahlen in einer blauen Plastikwanne gefunden und vom Finder ins Tierheim Süderstraße gebracht worden. Die Tiere seien nur etwa vier Wochen alt und nicht alleine überlebensfähig. Ihre Augen seien eitrig verklebt gewesen – ein Symptom des gefährlichen Katzenschnupfens, der unbehandelt zum Tode führen kann.
Hamburg: Katzenbabys werden nun rund um die Uhr betreut
Die Kleinen wurden von Praxisteam des HTV behandelt und versorgt. Nun sollen sie von Hand aufgezogen werden. "Alle vier Stunden bekommen sie Ersatzmilch und werden zum Anregen der Verdauung massiert und gesäubert – auch nachts", heißt es in der Mitteilung.
Und weiter: "Das alles sind Aufgaben, die ihre Mutter übernommen hätte und – wenn sie noch am Leben ist – nun dringend in eine Tierarztpraxis gebracht werden muss, um ihren Milchfluss zu beenden." Trotz der Rund-um-die-Uhr-Betreuung des Tierheims könne die Katzenmutter jedoch nicht ersetzt werden. Außerdem würden die Welpen unter dem Verlust des Muttertiers leiden.
Tierschutzverein bittet um Hinweise zu vermeintlichem Täter
Da es bislang keine Hinweise auf vermeintliche Täter gebe, bittet der HTV dringend um Hinweise. Der Tierschutzverein fragt: Wer hat tagsüber oder abends am 20. September im Harburger Stadtpark (Am Kleinen Dahlen 1a, 21077 Hamburg) auffällige Personen oder Handlungen beobachtet? Wem kommen die Katzenbabys bekannt vor – oder wer weiß, dass entsprechende Katzen nicht mehr in ihrem Zuhause sind?
Für Angaben, die zur Ergreifung der Täter führen, hat der Tierschutzverein eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt. Außerdem werde man Anzeige gegen Unbekannt erstatten, da das Aussetzen eines Tieres eine Ordnungswidrigkeit darstelle und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden.
In Einzelfällen, zum Beispiel wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gemäß Tierschutzgesetz. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
- Pressemitteilung des HTV vom 28. September 2022