Messerattacke von Brokstedt Strafakte von Ibrahim A. länger als bislang gedacht
In mehr als 20 Fällen ermittelte die Polizei in der Vergangenheit gegen den mutmaßlichen Täter von Brokstedt. Doch die meisten Verfahren liefen ins Leere.
Die Polizeiakte des mutmaßlichen Täters von Brokstedt, Ibrahim A., ist umfangreicher als bisher angenommen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn am Dienstag mitteilte, hätte die Polizei in mehr als 20 Verfahren gegen den Mann in Nordrhein-Westfalen ermittelt.
Nach seiner Ankunft in Deutschland war Ibrahim A. von Januar 2015 bis Ende 2020 in Nordrhein-Westfalen (NRW) sesshaft. In dieser Zeit machte sich Ibrahim A. mehrerer Straftaten schuldig. Bei dem Großteil der Fälle ging es jedoch um kleinere Delikte, wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachbeschädigung.
Attacke von Brokstedt: Drei rechtskräftige Urteile gegen Ibrahim A.
Doch es gab auch schwere Tatvorwürfe: Demnach fiel er durch eine gefährliche Körperverletzung auf – hier soll er einen Mann mit einer Kette geschlagen haben – und durch einen Verdacht auf Vergewaltigung. Aber auch diese beiden Verfahren seien eingestellt worden.
Der heute 33-Jährige sei viermal von Amtsgerichten verurteilt worden, davon werden die ersten drei Urteile rechtskräftig. Der "Spiegel" hatte berichtet.
Zwei Menschen getötet, fünf weitere verletzt
Ibrahim A. soll am Mittwoch vergangener Woche in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen haben. Dabei kamen eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger ums Leben. Fünf weitere Menschen wurden verletzt. Die Fahrgäste konnten den Täter überwältigen. Das Amtsgericht Itzehoe hat Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen.
Bereits bekannt gewesen war, dass der Heiligabend 2014 nach Deutschland gekommene staatenlose Palästinenser von Januar 2015 bis Ende 2020 in NRW gemeldet gewesen war und in dieser Zeit mehrfach durch Straftaten auffällig geworden war. Laut Sicherheitskreisen ging es unter anderem um Verfahren wegen Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahl und sexueller Belästigung.
- Nachrichtenagentur dpa