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Hamburg

Schleswig-Holstein: Mann erschwindelt Millionen-Summe mit Fake-Datingportal


Es stand alles in den AGBs
33.000-facher Betrug? Mann erschwindelt fast 18 Millionen Euro auf Datingportal

Von t-online, jse

06.05.2023Lesedauer: 2 Min.
War es Betrug? Auf einem angeblichen Datingportal chatteten Kunden anstatt mit potenziellen Partnern mit Chatprofis.Vergrößern des Bildes
War es Betrug? Auf einem angeblichen Datingportal chatteten Kunden anstatt mit potenziellen Partnern mit Chatprofis. (Quelle: Michael Bihlmayer/imago-images-bilder)

17,7 Millionen Euro soll ein junger Mann über eine angebliche Datingseite eingenommen haben. Doch ob er verurteilt werden kann, ist unklar.

Die Kriminalstatistik, die das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein für das Jahr 2022 vorlegte, war bemerkenswert: Von 221.183 gemeldeten Straftaten war die Rede, rund 44.000 mehr als im Vorjahr. Dafür hauptverantwortlich sollen allein ein Mann (26) aus Nordfriesland und seine Entourage gewesen sein, denen fast 34.000 Betrugsfälle vorgeworfen werden – eine Steigerung der Betrugsfälle um 7.484 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bereits im Mai 2022 hatte das Landgericht Flensburg den Betreiber des Portals michverlieben.com aufgefordert, seine Geschäftspraktiken offenzulegen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Das Unternehmen hatte unter anderem mit der Chance geworben, in seinen Chaträumen "neue Bekanntschaften" zu machen. Doch die kosteten Eintritt: Für die sogenannten "Lovecoins" bezahlten die Kunden bares Geld.

Verbraucherzentrale: "Profile waren frei erfunden"

Doch die angeblichen "Traumpartner" gab es wohl nie: "Tatsächlich hatten Nutzer:innen keine Chance, über die Plattform neue Bekanntschaften einzugehen", schreibt die Verbraucherzentrale. "Die Profile der Chatpartner:innen, mit denen sie gegen Bezahlung Kontakt aufnehmen konnten, waren frei erfunden."

Hinter den Profilen steckten wohl Chat-Profis, die nur ein Ziel hatten: Die Kunden auf der Seite halten und sie zu Zahlungen zu bewegen. Das Landgericht schloss sich im vergangenen Jahr der Auffassung der Verbraucherzentrale an: Es sei "ausgeschlossen, dass sich aus dem Chat ein persönlicher oder intimer Kontakt entwickeln könne".

Es drohen zehn Jahre Haft

17,7 Millionen Euro seien auf diese Weise zusammengekommen, schreibt das Landeskriminalamt. Bei einer Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs drohen zehn Jahre Haft.

Doch haben sich die Betreiber strafbar gemacht? Nein, meint der Verteidiger des 26-jährigen Hauptverdächtigen in der "Bild"-Zeitung. Zustimmung kommt vom Kieler Strafrechts-Professor Dennis Bock, der auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von michverlieben.com hinweist. "Hätten die Kunden die AGBs gelesen, hätten sie alles über den genauen Leistungsumfang erfahren", zitiert die "Bild" den Professor.

AGBs: "Keine Kontakte zu wirklich existierenden Personen"

Die Website, und damit ihre AGBs, sind weiterhin online. Unter dem Punkt "Leistungen" führen die Betreiber aus: "Jedes Mitglied kann bei michverlieben ein Profil (...) erstellen und über dieses Profil mit professionellen Chat-Partner in Kontakt treten." Es handle sich um "eine reine Unterhaltungsplattform".

"Unserer Leistung besteht in der Bereitstellung von prickelnden Gesprächen mit professionellen Chat-Partnern, die wir sorgfältig ausgesucht haben." Und dann folgt ganz offen: "Durch diese Moderation (...) wird die Aktivität auf der Plattform gewährleistet und auch die Umsätze des Betreibers werden damit erzielt."

Das gelte auch bei Chats, für die Nutzer bezahlt hatten: "Auch wenn Sie entgeltliche Dienste nutzen, werden bei michverlieben gerade keine Kontakte zu wirklich existierenden Personen vermittelt." Die professionellen Chat-Partner seien "nicht dazu verpflichtet offenzulegen, dass diese fiktiv sind, da alle Angaben und Aussagen der professionellen Chat-Partner fiktiv sind". Jeder, der sich registriere, willige "in dieses Vorgehen ausdrücklich ein".

Verwendete Quellen
  • schleswig-holstein.de: "Polizeiliche Kriminalstatistik Schleswig-Holstein Kurzfassung 2022"
  • michverlieben.com: Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • vzbv.de: "Flirt-Plattform muss Fake-Profile offenlegen" vom 23. Juni 2022
  • bild.de: "33.000 Straftaten" vom 5. Mai 2023
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