Urteil in Hamburg Bewährungsstrafe für Ex-Grünen-Politiker wegen Untreue

Untreue, Betrug und Urkundenfälschung: Ein ehemaliger Fraktionschef wurde verurteilt, muss aber nicht ins Gefängnis. Das ist die Urteilsbegründung.
Der frühere Hamburger Grünen-Bezirkspolitiker Michael Osterburg ist vom Landgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende im Bezirk Mitte habe sich der Untreue teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, André Hienzsch, am Mittwoch. Er verurteilte den 55-Jährigen zudem dazu, den noch verbliebenen Schaden bei der Grünen-Bezirksfraktion in Höhe von über 10.000 auszugleichen.
Der frühere Lebensgefährte der heutigen Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hatte gestanden, sich zwischen 2015 und 2019 – als die beiden noch ein Paar waren – Privatausgaben in Höhe von über 26.000 Euro zu Unrecht aus der Fraktionskasse erstatten lassen zu haben. Dabei ging es unter anderem um Restaurantbesuche, Reisen oder Kinderbetreuungskosten. 16.000 Euro hatte Osterburg vor wenigen Tagen an die Fraktion zurücküberwiesen.
Mit dem Urteil blieb die Kammer hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Die hatte wegen gewerbsmäßiger Untreue zwei Jahre auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 10 000 Euro gefordert. Osterburgs Verteidiger hatte hingegen auf Geldstrafe oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr plädiert.
- Nachrichtenagentur dpa