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Hamburg

"Letzte Generation": Hamburger CDU fordert härteres Durchgreifen der Justiz


"Können gleich wieder weitermachen"
Blockade am Hamburger Flughafen: Thering appelliert an Justiz

Von dpa
14.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Zahlreiche Reisende warteten zum Ferienstart während einer Blockade eines Rollfeldes durch Klimaaktivisten im Terminal des Hamburger Flughafens.Vergrößern des Bildes
Zahlreiche Reisende warteten zum Ferienstart während einer Blockade eines Rollfeldes durch Klimaaktivisten im Terminal des Hamburger Flughafens. (Quelle: Bodo Marks/dpa)
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Tausende Passagiere verpassten ihre Flüge, nichts ging mehr am Airport Hamburg. Die CDU will härter gegen Klima-Kleber vorgehen und appelliert an die Justiz.

Nach der stundenlangen Blockade des Hamburger Flughafens durch Klimaaktivisten der "Letzten Generation" fordert die CDU-Opposition in der Hansestadt ein härteres Durchgreifen der Justiz. "Das ist bisher erkennbar nicht der Fall, denn die gestrigen Flughafenblockierer sind bereits nach wenigen Stunden wieder auf freiem Fuß und können theoretisch gleich wieder weitermachen", sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft, Dennis Thering, am Freitag einer Mitteilung zufolge.

"Zum anderen braucht Hamburg schnellstens eine Allgemeinverfügung gegen unangemeldete Klebe- und Blockadeaktionen, die bei Verstoß mit hohem Bußgeld oder Haft bestraft wird", fügte Thering hinzu. Der Politiker ist auch Landesvorsitzender der CDU.

Thering fordert Vorgehen wie in Nürnberg

Mit einer verwaltungsrechtlichen Allgemeinverfügung soll Hamburg nach Vorstellung der CDU ähnlichen Aktionen pauschal einen Riegel vorschieben. Eine solche Verfügung gilt beispielsweise seit Freitag in Nürnberg, wo unangemeldete Festklebe-Aktionen per Allgemeinverfügung verboten wurden.

Darin wird für zweieinhalb Wochen angeordnet, "dass bei nicht angezeigten Versammlungen der Gruppe 'Letzte Generation' oder ähnlichen Versammlungen zum Klimaprotest keine Fahrbahnen benutzt werden dürfen und sich teilnehmende Personen nicht ankleben, festketten, festbinden oder niederlassen dürfen." Wer sich dem widersetze, müsse mit Geldbußen bis 3.000 Euro rechnen – "als Veranstalter oder als Leiter" sogar mit einem Jahr Freiheitsstrafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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