Wildtiere in privater Haltung In Hamburg gibt es zwar keine Löwen – aber diese gefährlichen Tiere
Löwin oder Wildschwein? Diese Frage beschäftigte vor wenigen Wochen ganz Deutschland. Großkatzen wie in Berlin hat Hamburg nicht zu bieten. Aber es zischt in der Hansestadt.
In Hamburg gibt es gefährliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen, Spinnen und Echsen – aber keine Raubkatzen wie in Berlin. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des AfD-Abgeordneten Thomas Reich hervor. Ein Bezirk sticht dabei besonders hervor – hier leben vor allem allerlei Giftschlangen.
Der AfD-Mann wollte wissen, wie die Rechtslage in Hamburg ist hinsichtlich der "Haltung von exotischen, wilden und aufgrund ihrer Größe, Kraft oder ihres Gifts als gefährlich zu bezeichnenden Tieren". Und natürlich wollte er auch wissen, wie viele gefährliche Tiere es gibt.
Tatsächliche Anzahl der gefährlichen Tiere ist unbekannt
Nach Auskunft des Senats waren Ende Juli dieses Jahres insgesamt 231 gefährliche Tiere von den Behörden genehmigt. Wie viele tatsächlich auch gehalten werden, könne man nicht sagen. Wenn ein Tier stirbt, oder der Halter in ein anderes Bundesland zieht, gibt es keine Pflicht zur Abmeldung. Und hier leben diese Tiere, deren Haltung erlaubt werden muss:
- In Eimsbüttel wurden Genehmigungen für sechs Giftschlangen (Rhinozerosviper, Südafrikanische Korallenschlange und Pazifik-Klapperschlange) sowie drei Echsen (Gila-Krustenechse) erteilt. Wie viele Tiere je Art es gibt, wird nicht klarer definiert.
- In Hamburg-Nord wurden zwei Würgeschlangen genehmigt: Eine Netzpython und eine Tigerpython – beide können je nach Lebensraum mehrere Meter lang werden.
- In Wandsbek gibt es sagenhafte 206 genehmigte Giftschlangen und 14 (Vogel-)Spinnen oder Skorpione. Unter den Spinnen finden sich verschiedene Ottern, Vipern, Klapperschlangen und natürlich auch Kobras – wie zum Beispiel die für Menschen lebensgefährliche Südafrikanische Speikobra.
Wie es zu der Häufung in Wandsbek kommt und warum es in Altona, Bergedorf, Harburg und Hamburg-Mitte keine gefährlichen Tiere geben soll, geht aus der Antwort der Senatskanzlei nicht hervor. Natürlich ist dabei eine illegale Haltung, vorbei an den zuständigen Fachämtern für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, nicht auszuschließen. Unter den gemeldeten Tieren sind insgesamt elf Arten streng oder besonders geschützt.
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Das braucht es, um ein gefährliches Tier in Hamburg zu halten
Ein gefährliches Tier für die Vitrine im Wohnzimmer kann man sich aber nicht mal eben so anschaffen, denn: "Grundsätzlich ist die Haltung gefährlicher Tiere in Hamburg verboten." Und was wäre ein behördliches Verbot, wenn es keine Ausnahmen gibt, geregelt im Hamburgischen Gefahrtiergesetzes (HmbGefahrtierG) und der Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Gefahrtiergesetz (HmbGefahrtierDVO).
Genehmigungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, allen voran "der Nachweis ausreichender Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere". Weitere Aspekte, die den Traum des eigenen Dschungels wahr werden lassen: Zuverlässigkeit, Nachweis "über die erforderlichen Einrichtungen", die geeignet sind, dass die Tiere nicht entfliehen können und den "tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht".
- Drucksache 22/12585 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. August 2023